Das Krematorium ist Teil der Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam des Verstorbenen in einem Krematorium verbrannt. Schon früh in der Menschheitsgeschichte kannte man die Feuerbestattung, wobei früher die Verstorbenen im Freien auf einem Holzstoß dem Feuer übergeben wurden. Die sterblichen Überreste bewahrte man schon damals in Urnen aus Ton auf oder setzte sie auf Urnengrabfeldern bei, wie verschiedenste Funde bezeugen können.
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Nicht jeder Leichnam wird zur Feuerbestattung freigegeben
Nur wenige Menschen wissen, welche Abläufe in einem Krematorium stattfinden und welche Formalitäten dafür notwendig sind. In Deutschland darf ein Leichnam nur zur Feuerbestattung freigegeben werden, wenn die Todesursache eindeutig feststeht und es keinerlei Zweifel an der Identität des Verstorbenen gibt. Der Grund hierfür ist, dass nach einer Feuerbestattung keine Exhumierung mehr möglich ist und auch keine strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit dem Todesfall. Die Genehmigung zur Feuerbestattung erteilt ein Rechtsmediziner oder Amtsarzt bei der zweiten Leichenschau im Kühlhaus des Krematoriums.
Einblicke in ein Krematorium
Nachdem bei der zweiten Leichenschau zweifellos festgestellt wurde, dass ein natürlicher Tod vorliegt und die medizinischen Unterlagen des Verstorbenen zur Person passen, darf der Leichnam im Krematorium eingeäschert werden. Dazu werden die sterblichen Überreste einer Person in einen Sarg ohne Schrauben oder andere Metallteile gebettet und anschließend in die Brennkammer gebracht. Jeder Ofen in einem Krematorium kann nur einen Sarg aufnehmen. So wird gewährleistet, dass die Asche für die Urne auch tatsächlich nur von einem Verstorbenen stammt. Damit es auch vorher nicht zu Verwechslungen kommt, wird dem Sarg ein Schamottestein mit einer Nummer beigelegt. Nach der Hauptverbrennung, die zwischen 60 und 90 Minuten dauert, werden die verbliebenen Überreste in die Ausbrennkammer verbracht und später in die Auskühlzone. Nicht brennbare Implantate werden gesondert gesammelt und die dabei anfallenden Edelmetalle spenden die meisten Krematorien an karitative Einrichtungen. Die Asche des Verstorbenen wird in die Aschekapsel gefüllt, der man die Nummer ebenfalls beilegt. Die Hinterbliebenen suchen sich vor der Feuerbestattung eine Überurne aus, die man auch Schmuckurne nennt. Auf die gefüllte Aschekapsel werden die Lebensdaten den Verstorbenen geprägt und anschließend setzt man sie in die Überurne ein.
Der Friedhofszwang wurde gelockert
Bis vor einigen Jahren galt uneingeschränkt der Friedhofszwang in Deutschland. Inzwischen hat der Gesetzgeber diese Regelung aufgeweicht und eine geringe Aschemenge zur persönlichen Aufbewahrung freigegeben. Drei bis fünf Gramm Asche dürfen die Hinterbliebenen in einer Miniurne mit nach Hause nehmen und einige Krematorien bieten auch Erinnerungsschmuckstücke an, in die ein paar Gramm Asche gefüllt werden können. Eine ganz besondere Idee für ein persönliches Erinnerungsstück ist ein Diamant, den man sich aus einem kleinen Teil der Asche eines Verstorbenen anfertigen lassen kann.