Sterbeurkunde
Ein Todesfall löst nicht nur Trauer und emotionales Leid aus, sondern er konfrontiert die Hinterbliebenen auch mit einer Flut von zu regelnden Dingen, die sie bewältigen müssen. So gehört auch die rechtliche korrekte Abwicklung dazu, bei der der Tod von den Behörden registriert werden muss, damit erforderliche Dokumente wie die Sterbeurkunde ausgestellt werden können.
Diesen bürokratischen Prozess übernehmen auf Anfrage allerdings oft auch die Bestattungsunternehmer, denen man dann nur die erforderlichen Dokumente übergeben muss und die sich dann um die Abwicklung mit der Behörde kümmern – in den schweren Zeiten nach einem Todesfall kann das für viele Angehörige sicher eine große Entlastung darstellen.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt der Sterbeurkunde
In der Sterbeurkunde wird offiziell der Tod eines Menschen bestätigt. Sie enthält persönliche Daten zum Verstorbenen wie den Namen, Ort und das Datum der Geburt, seinen Familienstand, den letzten bekannten Wohnsitz, eine eventuell registrierte Zugehörigkeit zu eine Religionsgemeinschaft sowie den Ort und den Zeitpunkt des Todes. Auch ein akademischer Grad kann vermerkt werden, wenn entsprechende Belege vorgelegt werden können. Aussteller ist das Standesamt
Benötigte Dokumente für das Ausstellen einer Sterbeurkunde
Damit das zuständige Standesamt eine Sterbeurkunde ausstellen kann, werden verschiedene Dokumente benötigt. Zum einen brauchen die Angehörigen einen Totenschein, auch Todesbescheinigung genannt, der von einem Arzt bei einer Leichenschau ausgestellt wurde. Auch der Personalausweis des verstorbenen Menschen muss vorgelegt werden. Je nach Familienstand sind weitere Dokumente erforderlich: bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bei Geschiedenen zusätzlich die Scheidungsurkunde, bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde des verschiedenen Ehepartners.
Sind nicht alle erforderlichen Dokumente vorhanden, so müssen Ersatzdokumente besorgt werden, wie zum Beispiel die Abschrift aus dem Familienbuch des zuständigen Standesamtes.
Verwendung der Sterbeurkunde
Eine Sterbeurkunde im Original oder als Kopie wird für sehr viele Stellen benötigt. Das Nachlassgericht benötigt sie zur Erstellung eines Erbscheins, viele Finanzinstitute wie Banken und Versicherungen fordern ebenfalls die Vorlage einer Sterbeurkunde.
Auch für die Übernahme von Rechtsgeschäften wie die Fortführung oder Kündigung von Verträgen wird sie benötigt. Das Finanzamt, die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenkasse oder andere Ämter benötigen dieses Dokument ebenfalls. In vielen Fällen ist ein Original erforderlich, daher sollte man sich – je nach individueller Lage – gleich bis zu zehn Sterbeurkunden vom Standesamt ausstellen lassen.
Zur Kündigung anderer Mitgliedschaften, wie zum Beispiel beim ADAC, reicht oft eine Kopie der Sterbeurkunde aus. Da die Erstellung in den meisten Bundesländern kostenpflichtig ist – das erste Exemplar kostet oft zehn Euro, jedes weitere fünf – lohnt sich die Nachfrage, welche Institutionen ein Original verlangen und wo eine Kopie ausreichend ist.