Almwiesenbestattungen – zwischen Berggipfeln ruhen
Eine wunderbare Idee für Menschen, welche die Berge lieben zwischen Berggipfeln zur letzten Ruhe gebettet zu werden. Wie die Forstwaldbestattung ist auch die Almwiesenbestattung eine Idee aus der Schweiz. Da dort kein Friedhofszwang besteht und man sterbliche Überreste zur freien Verfügung erhalten kann, ist es möglich auf Schweizer Boden die Asche eines Verstorbenen in der Erde einer Almwiese bestatten. Da man dabei keine Kreuze oder Grabsteine aufstellt, sind Almwiesenbestattungen anonyme Beisetzungen. Eine würdevolle Abschiedsfeier mit der Familie ist trotzdem möglich und sie kann nach eigenen Wünschen gestaltet werden.
Formalitäten für Verstorbene aus Deutschland
Da der Friedhofszwang in Deutschland den Angehörigen die Asche nicht zur Verwahrung freigibt, müssen einige Formalitäten eingehalten werden, um eine Almbestattung in der Schweiz möglich zu machen. Dabei werden die deutschen Bestimmungen mehr oder weniger umgangen, doch die Verwahrung von Totenasche wird im Privatbereich nicht strafrechtlich verfolgt. Entweder lässt man den geliebten, verstorbenen Menschen zur Einäscherung in die Schweiz überführen oder ein ausländisches Bestattungsunternehmen stellt dem deutschen Krematorium eine Urnenanforderung zu. Die deutschen Institute versenden auf solche Anforderungen die Asche in der Regel mit der Post und keine weiteren Formalitäten werden notwendig. Lediglich der Nachweis einer Grabstätte im Ausland wird in manchen Fällen verlangt, doch da es günstige Verstreuungs-Grabstätten gibt, stellt das keine große Hürde dar.
Anbieter für Almwiesenbestattungen auch in Deutschland
Da das Versenden von Asche ins Ausland keine Straftat darstellt und Almwiesenbestattungen derzeit nur in der Schweiz möglich sind, wenden sich viele Angehörige an Anbieter in Deutschland um dem Verstorbenen die letzte Ruhe auf einer Almwiese zu ermöglichen. Die seriösen Institute verletzen dabei keinerlei deutsches Recht, denn der Transport einer Leiche in ein ausländisches Krematorium ist erlaubt und auch der Versand der Asche von einem inländischen Krematorium zu einem ausländischen Institut oder Bestattungsunternehmen ist legal. Der Umweg über die Institute im Ausland ist allerdings notwendig, solange in Deutschland die Asche eines Verstorbenen nicht im privaten Bereich verwahrt werden darf und der Friedhofszwang nicht vollständig aufgehoben wird.