Die traditionelle Erdbestattung

Die Formalitäten nach dem Tod
Nachdem ein Arzt den Tod festgestellt hat, wird ein Leichnam, der Zuhause verstorben ist, vom beauftragten Bestattungsunternehmen abgeholt. Ist der Angehörige in einer Klinik verstorben, kümmert sich auf Wunsch der Familie das Personal um die Benachrichtigung des Bestatters. Das Unternehmen übernimmt alle erforderlichen Formalitäten und bespricht mit der Familie den Ablauf der Erdbestattung. Hat der Verstorbene keine Sterbegeldversicherung mit genauen Angaben abgeschlossen, entscheidet die Familie über Sarg und Sarginnenausstattung. Soll der Leichnam in einer Aussegnungshalle auf dem Friedhof oder in der Trauerhalle des Unternehmens vor der Beerdigung aufgebahrt werden, damit Familie und Freunde sich in Ruhe verabschieden können, sorgt auch hier das Institut für die notwendige Organisation. Meist können Verwandte und Freunde den Verstorbenen in der Aussegnungshalle zwei oder drei Tage vor seiner Beerdigung besuchen. Der Raum wird mit Blumen geschmückt und die Familie hat Zeit, sich in aller Ruhe zu verabschieden. Am Tag der Beerdigung treffen sich Familie und Freunde zur christlichen Trauerfeier in der Kirche oder für die weltliche Beerdigung auf dem Friedhof. Mit einer feierlichen Zeremonie wird der Sarg ins offene Grab hinabgelassen und alle Besucher der Bestattung erhalten die letzte Möglichkeit sich zu verabschieden.
Früher war die Aufbahrung im offenen Sarg durchaus auch in Deutschland üblich, doch jetzt werden nur noch 10 Prozent der Särge offen in einer Aussegnungshalle aufgebahrt. Oft bringen die Angehörigen das Argument, dass sie den Verstorbenen so in Erinnerung behalten wollen, wie er im Leben war und ziehen daher eine geschlossene Aufbahrung vor. Die Verabschiedung am offenen Sarg kann jedoch trotz des Schmerzes dabei helfen, der Verlust zu begreifen und ihn damit besser zu verarbeiten. Der Leichnam des Verstorbenen wird vom Bestattungsunternehmen für eine Aufbahrung im offenen Sarg versorgt, so dass sein Anblick an einen Schlafenden erinnert.
