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Erben und Vererben

Sowohl das Erben als auch das Vererben sind heikle Themen, die einerseits enormes Konfliktpotenzial mitbringen und andererseits den Tod aufgreifen, der für viele Menschen nach wie vor ein Tabuthema ist. Insbesondere dann, wenn es um den eigenen Tod oder den Tod nahestehender Menschen geht, will man sich auf keinen Fall damit befassen und greift vielfach auf Verdrängungstaktiken zurück. Ein solches Verhalten ist allerdings in keiner Weise zielführend, denn der Tod ist fester Bestandteil des Lebens und ereilt jeden Menschen früher oder später. Dann ist es zumindest gut, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten vorgesorgt und seinen Nachlass geregelt hat. So weiß der Erblasser, das seinen Wünschen entsprechend mit seinem Hab und Gut verfahren wird, während die Erben nicht rätseln müssen, wie das Erbe zu verteilen ist.

Möglichkeiten der Nachlassvorsorge

Menschen, die der Zukunft verantwortungsbewusst und realistisch entgegensehen, tun gut daran, Nachlassvorsorge zu treffen. Auf diese Art und Weise verschaffen sie sich selbst Sicherheit, indem sie bewusst und gezielt vererben, und tun zugleich etwas für ihre Angehörigen, die so wissen, was Sache ist und sich nicht um die Verteilung des Erbes streiten müssen. Zumindest die Gefahr von Erbstreitigkeiten kann so verringert werden. Insbesondere Menschen, die Immobilien besitzen, sollten diese gezielt vererben und unter anderem auch die Sonderregelung für das Vererben von selbstgenutztem Wohnraum kennen. Weiterhin ist eine vorweggenommene Erbfolge in Form einer Schenkung zu Lebzeiten ebenfalls sinnvoll und kann helfen, die Steuerbelastung zu mindern.

Grundsätzlich ist die Errichtung eines Testaments zur Nachlassvorsorge die erste Wahl. Künftige Erblasser haben hier verschiedene Möglichkeiten und sollten bei Fragen unbedingt einen versierten Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen. Mitunter steht aber ohnehin ein Termin beim Notar an, der ebenfalls eine eingehende Beratung rund um die Verfügung von Todes wegen beinhalten kann. Als Optionen zum gezielten Vererben sind zu nennen:

Je nach Ausgangssituation und persönlichen Wünschen kann es variieren, womit man die richtige Wahl trifft. Eine eingehende Recherche, der eine oder andere Blick ins BGB sowie ein Besuch beim Anwalt sollten allerdings schon drin sein und schaffen eine solide Wissensbasis für die individuelle Entscheidungsfindung. Wenn die Erbschaft auch einen internationalen Bezug aufweisen wird, ist der Gang zum Anwalt fast schon unvermeidlich. Wer dies nicht zu Lebzeiten tut, bürdet mitunter seinen Erben einiges auf.

Erben und Vererben ohne Testament

Obwohl eine konsequente und frühzeitige Nachlassvorsorge kein Hexenwerk ist und zudem von viel Verantwortungsbewusstsein zeugt, liegt in einem Großteil aller Erbfälle kein Testament vor. Hat der Verstorbene keine Nachlassvorsorge getroffen, bricht aber nicht automatisch Chaos aus. Der deutsche Gesetzgeber liefert hier mit der gesetzlichen Erbfolge adäquate Regelungen und verteilt den Nachlass einfach unter den nächsten Angehörigen. Auf diese Art und Weise trägt das deutsche Erbrecht dem engen Verwandtschaftsverhältnis Rechnung, was zumeist auch voll und ganz im Sinne des Erblassers ist. Der Ehegatte beziehungsweise eingetragene Lebenspartner wird im Zuge dessen ebenfalls berücksichtigt. Angesichts der detaillierten gesetzlichen Erbfolge sind viele Menschen geneigt, anzunehmen, sie bräuchten kein Testament. Um klare Verhältnisse zu schaffen und die eigenen Wünsche zum Ausdruck zu bringen, ist dieses aber dennoch sehr hilfreich. Dies gilt ebenfalls für Fälle, in denen einzelne Personen von der Erbfolge ausgeschlossen werden sollen. In diesem Zusammenhang ist allerdings auch das im deutschen Erbrecht verankerte Pflichtteilsrecht zu beachten.

Die Komplexität des deutschen Erbrechts ist für manche juristische Laien ein Grund dafür, dieses Thema vollkommen auszuklammern und von einer Nachlassvorsorge Abstand zu nehmen. Dies ist aber auch keine Lösung, sondern verlagert das Problem lediglich. Grundsätzlich ist es jedoch kein Drama, wenn kein Testament vorliegt und die gesetzliche Erbfolge greift. Künftige Erblasser sollten allerdings wissen, was dies bedeutet und ob sie ihr Eigentum so vererben möchten. All diejenigen, die erst einmal online recherchieren und nachlesen möchten, sind hier auf Beileid.de herzlich willkommen und erfahren viel Wissenswertes rund ums Erben und Vererben.

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