Erben von Immobilien
Immobilien sind nach wie vor die beliebteste Form der Geldanlage. Auch in Zeiten von Finanzkrisen sind Immobilien wertbeständig bzw. besteht hier im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen ein doch verhältnismäßig geringes Risiko. Genau diese Gründe sind es, die für den Kauf von Immobilien sprechen. Viele Menschen sehen ein Eigenheim als Vorsorge für das Alter und möchten für ihre Kinder eine Absicherung. Zwar ist diese Form der Kapitalanlage sehr konservativ, andererseits kann man mit dem Kauf einer Immobilie – sofern man sich vorher umfassend informiert – nicht allzu viel falsch machen. Ausgaben im Zusammenhang mit dem eigenen Haus können steuerlich geltend gemacht werden und für nachfolgende Generationen hat man einen bleibenden Wert geschaffen. Es geht beim Kauf von Immobilien also nicht nur um das eigene Wohneigentum, sondern auch um das Thema vererben.
Vererben von Immobilien
Wer viel hat, muss sich auch viel kümmern. Dieser Satz hat auch beim Vererben von Immobilien Gültigkeit. Denn Eigentümer von Immobilien sollten sich möglichst frühzeitig mit dem deutschen Erbschaftsrecht beschäftigen. Versäumen sie dies, kann das im Erbfall einige Probleme nach sich ziehen. Hierbei ist zum einen die Erbfolge zu bedenken, zum anderen auch die finanziellen Möglichkeiten. Empfehlenswert ist es, wenn sich der spätere Erblasser und die potentiellen Erben gemeinsam zusammensetzen, um über die Immobilie zu sprechen. Denn auch wenn der spätere Erblasser im Grunde genommen nur Gutes tun will, wenn er die Immobilie vererbt, können auf den späteren Erben doch so einige Schwierigkeiten zukommen. Sicherlich wird sich jeder freuen, der eine Immobilie erbt, doch dieses Erbe birgt auch Risiken. Zwar ist eine Immobilie eine sichere Kapitalanlage, auf der anderen Seite sind auch die Folgekosten zu bedenken. Hier sind beispielsweise Reparaturkosten und eventuelle Instandhaltungskosten gemeint. Zudem sollten die künftigen Erben wissen, ob die Immobilie schuldenfrei oder mit Verbindlichkeiten belastet ist.
Immobilien erben in einer Erbengemeinschaft
Nicht selten ist es so, dass der Nachlass an mehrere Erben fällt. Er wird dann gemeinschaftliches Vermögen der Erbengemeinschaft. In solch einem Fall können die Miterben nur gemeinsam über die einzelnen Gegenstände aus dem Nachlass verfügen. Auch die Verwaltung der Erbschaft obliegt den Miterben gemeinsam. Hierbei kann es zu erheblichen Schwierigkeiten kommen, zumal dann, wenn sich die Erben nicht einigen können. Sollte einer der Miterben die Immobilie selbst bewohnen wollen, müssten die anderen Miterben ausgezahlt werden. Dies ist finanziell oft gar nicht machbar. Möchte keiner aus der Erbengemeinschaft die Immobilie selbst nutzen, so muss diese verkauft werden und der daraus erzielte Erlös wird unter den einzelnen Erben aufgeteilt.