Digitaler Nachlass in sozialen Netzwerken
Soziale Netzwerke haben in den vergangenen Jahren einen ungeheuren Zulauf zu verzeichnen gehabt. Ob es reine soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder StudiVZ sind oder Netzwerke wie Xing, die eher beruflichen Kontakten dienen sollen, heutzutage sind fast alle Menschen jeden Alters in sozialen Netzwerken aktiv. Doch was geschieht mit dem Onlineprofil nach dem Tod?
Wenn nun ein Mensch verstirbt, so sterben mit ihm nicht automatisch seine Profile im Internet. Die Angehörigen müssen selber aktiv werden, wenn sie bestimmen wollen, was mit dem digitalen Nachlass des verstorbenen Familienmitglieds passieren soll. Ansonsten kann es nämlich leicht vorkommen, dass die Kontakte in den sozialen Netzwerken auch nach dem Tod des Profilbesitzers jährlich zum Beispiel an dessen Geburtstag erinnert werden. Auch die Daten stehen dann im Internet noch zur Verfügung und können bei Suchanfragen gefunden werden.
Schutz der Privatsphäre bei der digitalen Hinterlassenschaft
Das Profil und die Daten eines Verstorbenen sind im Internet Angriffen und Missbrauch schutzlos ausgeliefert. Die Verpflichtung zum Schutz persönlicher Daten erlischt jedoch nicht mit dem Tod des Benutzers, sondern obliegt weiterhin dem Betreiber des Netzwerkes. Dieses Problem haben die meisten sozialen Netzwerke erkannt und Regelungen geschaffen, was genau mit den Profilen verstorbener Mitglieder geschehen soll.
Dabei stehen den Hinterbliebenen verschiedene Möglichkeiten und Vorgehensweisen zur Verfügung. Alle erfordern jedoch, dass die Zugehörigkeit des Verstorbenen zu dem entsprechenden sozialen Netzwerk bekannt ist, und dass die Angehörigen des verstorbenen Familienmitglieds selber aktiv werden müssen.
Gedenkseiten oder komplette Löschung des Profils
Viele Menschen möchten ihrem geliebten Verstorbenen ein bleibendes Denkmal setzen. Hierzu erstellen sie online Gedenkseiten, was eine gute Möglichkeit zur Trauerbewältigung sein kann. Manche sozialen Netzwerke bieten die Möglichkeit an, das Profil des Verstorbenen nicht komplett zu löschen, sondern es in einen so genannten Gedenkzustand zu versetzen. In diesem Modus haben nur noch die Freunde des Netzwerkes die Möglichkeit, auf das Profil des Verstorbenen zuzugreifen. Benachrichtigungen wie zum Beispiel Erinnerungen an den Geburtstag des verstorbenen Menschen erfolgen nicht mehr, auch erscheint die Profilseite nicht mehr bei Suchanfragen über das Internet.
Eine Alternative zur Gedenkseite ist die komplette Löschung des Profils. Manche Netzwerke haben die Regelung getroffen, dass ein Profil sofort inaktiv geschaltet wird, sobald die Nachricht vom Tod des Benutzers beim sozialen Netzwerk eingetroffen ist. Zur Sicherheit verschicken sie an den als verstorben gemeldeten Benutzer eine E-Mail, und hat sich der Benutzer binnen einer bestimmten Frist nicht gemeldet, so wird das Profil endgültig gelöscht.
Die meisten sozialen Netzwerke bieten ihren Nutzern verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme, sei es über ein Formular, eine E-Mail oder per Telefon. Meldet man dergestalt den Tod eines Nutzers, so verlangen die meisten Betreiber der Plattformen verschiedene Dokumente und Informationen über den Verstorbenen, ehe sie bereit sind, das Profil zu löschen.