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Ein Nachlassverzeichnis erstellen

Ein Nachlassverzeichnis erstellen

Wenn ein Mensch verstorben ist, so haben die Erben die Pflicht, relativ zeitnah den tatsächlichen Umfang des Erbes zu ermitteln. Sie erstellen dann ein Nachlassverzeichnis um einen Nachweis zu führen, welches sämtliche Vermögenswerte auflistet, aber auch Verbindlichkeiten sowie Erbfallschulden (zum Beispiel die Bestattungskosten oder die Zugewinnausgleichsforderungen des überlebenden Ehegatten) werden im Nachlassverzeichnis erfasst.

Das Nachlassverzeichnis zur Ermittlung des Pflichtteils

Es kann vorkommen, dass ein verstorbener Mensch in seinem Testament Pflichtteilsberechtigte enterbt hat. Der Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass ein völliges Enterben nicht zulässig ist, selbst wenn der Erblasser dies gewünscht hatte. Um die genaue Höhe des Mindestteils zu bestimmen, können die Pflichtteilsberechtigten vom Erben die Erstellung und Vorlage eines Nachlassverzeichnisses fordern. Entsprechende Testament Vorlagen, die rechtssicher erstellt wurden können hier Vorsorge treffen.

Das Nachlassverzeichnis kann allein vom Erben erstellt werden, jedoch verlangen die Pflichtteilsberechtigten häufig ein notariell erstelltes Nachlassverzeichnis, damit es auf jeden Fall zu einer vollständigen Erfassung des Vermögens kommt. Zudem haben die Pflichtteilsberechtigten auch das Recht, bei der Erstellung des Verzeichnisses persönlich anwesend zu sein. Der Erbe ist grundsätzlich verpflichtet, die Vermögenswerte und die Verbindlichkeiten oder Schulden des Nachlasses vollständig zu erfassen und aufzulisten. Zusätzlich zu den Gegenständen und Vermögenswerten sind auch Schenkungen (Pflicht- und Anstandsschenkungen) im Verzeichnis aufzulisten.

Das Nachlassverzeichnis zum Schutz der Erben bei Insolvenz des Erblassers

Es kann durchaus vorkommen, dass die Verbindlichkeiten und Schulden des Erblassers, insbesondere beim Erben von Immobilien, die Vermögenswerte übersteigen. Wenn ein Erbe dieses verschuldete Erbe antritt, ohne weitere Maßnahmen zu ergreifen, so haftet er auch mit seinem persönlichen Vermögen für die Begleichung der noch ausstehenden Summen. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann der Erbe jedoch ein Nachlassverzeichnis erstellen. Geschieht dies innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist, so haftet der Erbe nur noch für die Verbindlichkeiten, die durch die Vermögenswerte der Erbmasse gedeckt werden.

Die Wertermittlung der Vermögensgegenstände für das Nachlassverzeichnis

Um die Höhe eines Pflichtteils genau bestimmen zu können, müssen die Gegenstände des Erbes genau mit ihrem Wert erfasst werden. Für Konten, Aktiendepots und dergleichen gilt als Stichtag zur Wertermittlung der Todestag des Erblassers, da solche Werte aufgrund der Börsenkurse stark schwanken können. Für andere Gegenstände wird der so genannte Verkehrswert zu Grunde gelegt; das ist der Geldbetrag, der bei einer Veräußerung eines Gegenstandes wahrscheinlich zu erzielen wäre. Im Zweifelsfall haben Gläubiger oder Pflichtteilsberechtigte die Möglichkeit, die konkreten Wertangaben durch einen Gutachter ermitteln zu lassen.

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