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Testament

Testament

Wer Vermögenswerte erworben hat, möchte natürlich auch darüber verfügen, wie sie nach seinem Tode verteilt werden sollte. Dieses Recht hat in Deutschland jeder Bürger – grundsätzlich ist er völlig frei in der Verfügung über seine Erbmasse. Einschränkungen macht der Gesetzgeber nur in bestimmtem Umfang, um den Schutz der Familie zu gewährleisten.

Das bedeutet, dass in einem Testament völlig frei nur über die Vermögenswerte verfügt werden kann, die nach Abzug der verschiedenen Pflichtteile übrig bleiben. Hinter dieser Vorschrift steht die Idee, dass Ehe- oder Lebenspartner und Abkömmlinge sozusagen natürliche Erben sind, die auf jeden Fall einen gewissen Teil des Vermögens erhalten sollen.

Arten des Testaments

Grundsätzlich gibt es zwei Arten, wie man sein Testament verfassen kann.

Das öffentliche Testament

Unter einem öffentlichen Testament versteht man ein Testament, welches mit der Hilfe eines Notars abgefasst wurde und von diesem auch beglaubigt wurde. Der Notar hat die Pflicht, den Klienten umfassend zu beraten und darauf zu achten, dass das Testament juristisch einwandfrei abgefasst ist. Ein solches Testament wird dann beim Notar oder beim Gericht aufbewahrt.

Zwar fallen bei der Erstellung eines solchen Testamentes Kosten an, die sich nach der Höhe der Erbmasse richten (bei einer Erbmasse von 100.000 Euro fallen zum Beispiel 207 Euro Gebühren für den Notar an), aber diese Form des Testaments hat einige Vorteile.

Zum einen ist es absolut fälschungssicher, da kein Betroffener darauf Zugriff hat. Es wird auch aufgefunden; und es ist im Normalfall juristisch wasserdicht, so dass es zu keinen Streitigkeiten kommen kann.

Das private Testament

Die andere Möglichkeit besteht darin, das Testament selbst abzufassen. Das muss handschriftlich geschehen, damit die Glaubwürdigkeit dieses letzten Willens nachgewiesen ist. Bedient man sich eines Vordrucks, so muss dieser eigenhändig unterschrieben werden und die Unterschrift von einem Notar beglaubigt werden.

Ein privates Testament wird meistens zu Hause aufbewahrt. Man sollte seinen Erben auf jeden Fall mitteilen, dass ein Testament existiert und wo es aufbewahrt wird. Im Fall des privaten Testaments zu Hause hat man natürlich nicht unbedingt einen Schutz davor, das Familienmitglieder Einsicht nehmen; auch Fälschungen eines Testamentes sind leichter zu bewerkstelligen. Und diese Versuche sind in der Realität leider immer wieder vorgekommen.

Auch kann man bei einem privaten Testament nicht sicher sein, ob man auch alle juristischen Feinheiten berücksichtigt hat und der letzte Wille auch im Hinblick auf Themen wie die Erbschaftssteuer optimal abgefasst ist.

Gründe für die Abfassung eines Testamentes

Da es in Deutschland die gesetzliche Erbfolge gibt, in der fest gelegt ist, wem wie viel aus der Erbmasse zusteht, ist es nicht unbedingt notwendig, ein Testament zu erstellen. Allerdings zeigt die Praxis, dass es ohne eine letztwillige Verfügung bei der konkreten Aufteilung oft zu Streitigkeiten unter Erben kommt. Ein wohl durchdachtes Testament kann vielleicht nicht negative Emotionen verhindern, aber es kann teure Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

Ein Testament oder ein Erbvertrag sind zwingend notwendig, wenn man Teile seines Vermögens natürlichen oder juristischen Personen vermachen möchte, die nicht unter die gesetzliche Erbfolge fallen. Will man also einer Stiftung, einer wohltätigen Organisation oder auch einem guten Freund etwas zukommen lassen und sich dabei nicht nur auf den guten Willen der Familienangehörigen verlassen, so ist ein Testament zwingend notwendig.

Auch wer keine gesetzlich festgelegten Erben hat, sollte ein Testament verfassen, wenn er sein Vermögen bestimmten Einrichtungen oder nicht verwandten Personen zukommen lassen möchte – denn ohne ein Testament, in dem dieser Wille dokumentiert ist, erbt sonst ganz einfach der Staat.

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