Richtig erben
Für viele Menschen ist es von zentraler Wichtigkeit, sich im Laufe des Lebens einen gewissen Wohlstand aufzubauen und diesen zu genießen. Oftmals besteht der Lebenstraum dann in einem eigenen Haus oder anderen wirtschaftlichen Gütern. Selbst wer kein großes Vermögen aufbauen konnte, legt größten Wert auf sein Hab und Gut, schließlich hat man sich dieses in der Regel hart erarbeitet.
Verstirbt ein Mensch, ist dies nicht nur ein schwerer Verlust für die Hinterbliebenen, sondern gleichzeitig auch Grund für eine Erbschaft. Das Eigentum des Toten geht an dessen Erben über, denn diese stehen in juristischer Hinsicht für die Rechte und Pflichten des verstorbenen Erblassers ein. Der deutsche Gesetzgeber sieht also nicht nur strenge Regeln im Eigentumsrecht vor, sondern macht auch im Bezug auf Erwerbe von Todes wegen genaue Vorschriften.
Erbstreitigkeiten im Vorfeld verhindern
Wenn es ums Erben geht, entsteht leicht Streit unter den Hinterbliebenen, sodass eine Erbschaft mitunter dafür verantwortlich sein kann, dass Familien entzweit werden. Dies ist häufig die Folge von Unklarheit, denn wenn der Erblasser keine konkreten Angaben über die Verteilung seines Erbes gemacht hat, entbrennt leicht ein Streit darüber, was der Verstorbene vielleicht gewollt hätte. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist zwar genau geregelt, wer in welcher Höhe am Nachlass beteiligt wird, sofern keine Verfügung von Todes wegen existiert, doch diese juristischen Regelungen können Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft oftmals nicht verhindern.
Selbst wenn Klarheit über die Höhe des jeweiligen Erbes besteht, besteht häufig noch Anlass für Streitigkeiten, schließlich ist nicht klar, wer welche Güter erbt. So kann beispielsweise eine Immobilie Grund für Erbstreitigkeiten sein, sofern mehrere Erben diese für sich beanspruchen oder einige Erben den Verkauf des Objekts beabsichtigen, während ein anderer Erbe die Immobilie nutzen möchte. In Anbetracht des enormen Konfliktpotentials, die eine Erbschaft birgt, empfiehlt es sich für Erblasser, frühzeitig vorzusorgen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Folglich sollte man sich schon zu Lebzeiten Gedanken über den eigenen Todesfall machen und ein Testament errichten. Natürlich denkt man nicht gerne an den eigenen Tod, doch wer nicht vorsorgt, riskiert massive Streitigkeiten unter seinen nächsten Angehörigen. Da dies wohl kaum im Sinne des Erblassers sein dürfte, sollte dieser eine letztwillige Verfügung verfassen. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, das Gespräch mit den Erben zu suchen.
Richtig erben
Aber auch die Erben sollten im Rahmen des Nachlassverfahrens einiges berücksichtigen. So sollte man in erster Linie versuchen, friedlich mit den Miterben umzugehen und bei etwaigen Konsequenzen bezüglich der Nachlassverteilung einen Fachmann aufsuchen. Dieser kennt die Rechtsgrundlage und kann bei der juristischen Einschätzung des Erbfalls helfen.
Falls es dennoch zu Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft kommt, muss man nicht umgehend ein Gericht bemühen, sondern kann beispielsweise einen Mediator zurate ziehen. Dieser vermittelt zwischen den Parteien und trägt in vielen Fällen maßgeblich zu einer friedlichen Lösung bei, sodass ein teures und langwieriges Gerichtsverfahren nicht notwendig ist.