Patiententestament
Eine schwere Erkrankung mit irreversiblem Verlauf kann leider jeden Menschen treffen, keiner ist davor gefeit. Viele machen sich jedoch vorab keine Gedanken, was für sie dann in einer solchen Situation unternommen werden soll, mit welchen Maßnahmen sie einverstanden sind und welche sie grundsätzlich ablehnen. Es ist jedoch sehr sinnvoll, sich über seine Wünsche klar zu werden, solange man noch gesund, handlungsfähig und bei Kräften ist.
Inhaltsverzeichnis
Das Patiententestament
Eigentlich ist das Patiententestament kein Testament, sondern eine sogenannte Patientenverfügung. In ihr kann ein Mensch, der volljährig und einwilligungsfähig ist, bestimmen, welche Maßnahmen er wünscht, wenn er selber nicht mehr imstande ist, seine Einwilligung zu geben. Diese Verfügung kann sich auf bevorstehende Untersuchungen, ärztliche Eingriffe, therapeutische Maßnahmen und lebenserhaltende Systeme beziehen.
Die aktuelle Rechtslage zum Patiententestament
Die Patientenverfügung ist für alle Beteiligten bindend, wenn der Patient sich in einer akuten Situation befindet, über die er Verfügungen getroffen hat. Dabei darf in der Verfügung nichts Rechtswidriges verlangt werden, der Wille sollte sich nicht gewandelt haben, und es muss klar sein, dass er freiwillig und mit vollem Verständnis aufgesetzt wurde. Die meisten Patientenverfügungen nennen einen Bevollmächtigten, der über die Einhaltung der Festlegungen wacht. Er trägt dafür Sorge, dass Ärzte oder gegebenenfalls Angehörige sich an die Verfügungen halten. DasPatiententestament bedarf zur Gültigkeit der Schriftform, kann allerdings mündlich widerrufen werden. Sollten die Festlegungen nicht ganz klar sein, so ist zu schätzen, was der Patient aufgrund seines Charakters, früherer Äußerungen oder seiner weltanschaulichen beziehungsweise religiösen Überzeugung vermutlich wünschen würde.
Aktive oder passive Sterbehilfe
Die aktive Sterbehilfe darf in einem Patiententestament nicht verlangt werden, da sie in Deutschland strafbar ist. Arzt oder Angehörige dürfen daher nichts unternehmen, was den Tod aktiv herbei führt. Die passive Sterbehilfe ist jedoch erlaubt, sie kann in der Patientenverfügung definiert werden. Hierbei geht es zum Beispiel um die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen, die Verweigerung eines Eingriffs oder die Untersagung, mit einer bestimmten Therapie fort zu fahren. Ein Zuwiderhandeln gegen diese Verfügungen kann sogar als Körperverletzung gewertet und unter Strafe gestellt werden.
Nutzen des Patiententestaments
Für alle Beteiligten – den Patienten, seine Angehörigen und das ärztliche Personal – erleichtert die Patientenverfügung den Umgang mit der schwierigen Situation, da der Patient die Verantwortung für lebenswichtige Entscheidungen vorab selbst übernommen hat. So müssen nicht die Angehörigen oder das ärztliche Personal eine solch weitreichende und schwere Entscheidung treffen. Das fällt vielen Menschen sehr schwer, zumal es bei unterschiedlichen Ansichten auch noch zu erbitterten Auseinandersetzungen unter den Angehörigen führen kann. Der eindeutige Wille in der Patientenverfügung schließt dies aus.