Berliner Testament
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, ein Testament aufzusetzen. Wer sich jedoch zur Abfassung eines Testaments entschlossen hat, sollte beachten, dass es bestimmte Formerfordernisse gibt, die eingehalten werden müssen. Wurden diese bei der Testamentsabfassung nicht beachtet, dann kann es passieren, dass das Testament ungültig ist. Die Folge davon: Nur die gesetzlichen Erben erben.
Inhaltsverzeichnis
Mit einem Testament Erbstreitigkeiten vorbeugen
Erbstreitigkeiten sind fast schon an der Tagesordnung. Ganze Familien entzweien sich, wenn es ums Erben geht. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich der Erblasser ausführliche Gedanken zu einem Testament macht. Denn oft ist die letzte Verfügung missverständlich, oder gar ungültig. Der Wille des Erblassers kann in einem solchen Fall nicht oder nur sehr schwer erfüllt werden.
Das notarielle Testament ist sicher
Um ganz sicherzugehen, dass bei der Abfassung des Testaments keine Fehler passieren, ist es empfehlenswert, ein öffentliches Testament zu errichten. Hierbei wird der Letzte Wille mündlich gegenüber einem Notar / einer Notarin erklärt oder selbst in Schriftform verfasst und dann dem Notar / der Notarin übergeben. Ein notarielles Testament wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tode des Erblassers eröffnet.
Berliner Testament für Partner
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, das Ehegatten und Partner / innen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nutzen können. In diesem Testament setzen sich die Partner gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen gleichzeitig, dass nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass dann an einen Dritten (beispielsweise die Kinder) fällt.
Sinn und Zweck des Berliner Testaments
Mit einem Berliner Testament wird geregelt, dass der überlebende Partner den Nachlass des verstorbenen Partners alleine erhält. Würde nämlich kein solches Testament abgeschlossen, dann würden auch die Abkömmlinge des Verstorbenen – im Sinne der gesetzlichen Erbfolge – miterben. Mit einem Berliner Testament wird dies ausgeschlossen. Der überlebende Partner wird also Vollerbe und ist berechtigt, zu Lebzeiten über den Nachlass frei zu verfügen.
Verfügungen im Berliner Testament
Entscheiden sich Ehepartner / Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für ein Berliner Testament, so müssen sie dabei beachten, dass nach dem Tod eines Partners der überlebende Partner gemeinhin an das gemeinschaftliche Testament gebunden ist. Er kann es in der Regel nicht mehr ändern. Damit das Berliner Testament gültig ist, muss das Testament handschriftlich abgefasst und dann von beiden Partnern mit Vornamen und Zunamen unterschrieben werden. Datum und Ort sollten bei der Unterschrift mit dazugesetzt werden.
Muster:
Testament
Wir, die Eheleute Werner und Birgit Schubert geb. Moser, setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen Erben unseres Nachlasses ein. Erbe des Letztverstorbenen soll unser Sohn Heinz sein.
Ort, Datum, Unterschrift Werner Schubert
Ort, Datum, Unterschrift Birgit Schubert