Totenschein
Eine der ersten Handlungen, die nach einem Sterbefall von den Hinterbliebenen in Angriff zu nehmen ist, ist die Ausstellung eines Totenscheines. Dazu muss ein Arzt kontaktiert werden, der in seiner Funktion offiziell den Eintritt des Todes bestätigt. Diesen Mediziner sollte man möglichst zeitnah selbst herbei rufen, damit es durch eine Verspätung nicht zu Komplikationen bei der Ausstellung des Totenscheins kommt. Oder aber man überlässt diese Aufgabe dem Bestattungsunternehmer, den man beauftragt hat.
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Der nicht-vertrauliche Inhalt eines Totenscheins
Der Totenschein ist ein amtliches Dokument, das aus mehreren Teilen besteht. Der eine Teil ist der sogenannte nicht-vertrauliche und enthält allgemeine Angaben über den Verstorbenen. Er beinhaltet die persönlichen Daten des verstorbenen Menschen wie Name, Adresse, Geburtsdatum und –ort sowie auch den Sterbeort und die Zeit des Todes.
Der Arzt gibt dort des Weiteren die Art des Todes an, die natürlich, unnatürlich oder ungeklärt sein kann, wenn die Begutachtung des verstorbenen Menschen keine eindeutige Antwort über die Todesursache geben kann. Zusätzlich kann der Arzt einen Warnhinweis geben, wenn Infektionsgefahr bestehen sollte.
Der vertrauliche Inhalt eines Totenscheins
In diesem Teil macht der Arzt medizinische Aussagen zu den Zeichen des Todes, der Todesursache, ihrer Klassifikation und gibt eine Begründung, warum er zu diesen Schlüssen gekommen ist. Dieser vertrauliche Teil des Totenscheins wird in den meisten Bundesländern an das Gesundheitsamt übermittelt, bei einer als unnatürlich klassifizierten Todesart (Tötung oder Suizid) oder bei ungeklärter Todesart bekommt die Rechtsmedizin die Dokumente, um weitere Maßnahmen einzuleiten.
Die Angehörigen haben normalerweise kein zwingendes Recht, diesen vertraulichen Teil einzusehen, so dass es sein kann, dass ihnen die Todesursache eines Angehörigen verborgen bleibt. Der Gesetzgeber schützt so auch noch postum das Recht, seine persönlichen Daten geheim zu halten, wenn zum Beispiel ein Mensch an Aids gestorben ist und nicht möchte, dass seine Familie davon erfährt.
Verwendung und Kosten des Totenscheins
Der nicht-vertrauliche Teil des Totenscheins wird an das Standesamt übermittelt und dient dort als Grundlage dazu, den Tod amtlich zu vermerken und eine offizielle Sterbeurkunde auszustellen, die für die Regelung weiterer rechtlicher Maßnahmen erforderlich ist.
Die Kosten für die Ausstellung eines Totenscheins werden gemäß der ärztlichen Gebührenordnung berechnet und sollten einen Betrag von 50 Euro üblicherweise nicht übersteigen. Leider ist der Punkt der Bezahlung des Arztes, der den Totenschein ausstellt, seit Jahren sehr strittig. Allerdings übernimmt oft das beauftragte Bestattungsunternehmen die Abwicklung und regelt diesen Punkt mit dem Arzt, so dass Hinterbliebene sich damit nicht beschäftigen müssen.