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Formalitäten vor der Beerdigung

 

 

Hat ein Mensch seine letzte Reise angetreten, warten auf die Hinterbliebenen viele verschiedene Formalitäten.

Vor allem in Ländern mit Friedhofszwang wie Deutschland müssen viele Gesetze beachtet und eingehalten werden.

Nachdem ein Arzt den Tod bescheinigt hat und der Verstorbene zu einem Bestattungsunternehmen überführt wurde, müssen einige Entscheidungen von den Hinterbliebenen getroffen werden und verschiedene Behördengänge sind zwingend notwendig.

Dokumente für die Bestattung

Der vom Arzt ausgestellte Totenschein muss beim Standesamt eingereicht werden, damit dort die Sterbeurkunde ausgestellt werden kann. Für das erste Gespräch mit dem Bestatter sind in der Regel folgende Unterlagen notwendig:

  • Totenschein
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Heirats- und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)

Diese Unterlagen werden vom Standesamt benötigt, das die Sterbeurkunde ausstellen soll. Dabei ist zu beachten, dass der Tod eines Menschen am folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden muss und Bestattungen erst nach Erledigung der Formalitäten auf dem Standesamt möglich sind. Die Sterbeurkunde ist auch für die Rentenkasse, die Krankenkasse und die Geldinstitute wichtig und auch das Nachlassgericht verlangt dieses Dokument, falls ein Antrag auf die Erteilung eines Erbscheins gestellt wurde.

Formalitäten für die Beerdigung

Für die Bestattung selbst müssen die Formalitäten für die Überführung des Leichnams erledigt werden und die Regelungen hierfür sind nicht in allen Bundesländern gleich. Daher sollte man frühzeitig Informationen hierüber einholen, wenn ein Verstorbener über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus überführt werden soll.

Beim Friedhofsamt kann man sich eine Grabstelle zuteilen lassen, falls kein Familiengrab vorhanden ist und hier erfolgt auch die Koordination von Grabherstellung und Nutzung der Leichen- und Aussegnungshalle.

Für eine kirchliche Beerdigung müssen die Termine mit dem Geistlichen abgestimmt werden und vor der Trauerfeier muss ein Gespräch mit dem Pfarrer eingeplant werden, in dem der Geistliche sich über den Verstorbenen informieren lässt.

Soll eine Todesanzeige in der Zeitung erscheinen, muss diese nach Bekanntgabe des Termins der Beerdigung erfolgen. Dies kann unter Umständen auch telefonisch erfolgen.
Verwandte, Freunde, Bekannte und eventuell der Arbeitgeber müssen informiert werden und beim Arbeitgeber muss die Sterbeurkunde zur Berechnung der letzten Lohnabrechnung vorgelegt werden.

Die Sterbebilder müssen bestellt werden. Das übernimmt fast jede Druckerei. Dazu notwendig ist ein Passbild des Verstorbenen und man sollte sich bereits vorab Gedanken über die Gestaltung der Sterbebilder machen.

Blumenschmuck erwünscht?

Falls Blumenschmuck erwünscht ist, muss ein Florist mit der Trauerfloristik beauftragt werden und auch hier sind Informationen oder vielleicht ein Gespräch notwendig um die persönlichen Wünsche umsetzbar zu machen.

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