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Sterbefall

Sterbefall

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist für die hinterbliebenen Angehörigen zu allererst einmal ein emotionaler Schock, der sie aus der Bahn wirft. Und doch verursacht ein Sterbefall nicht nur Trauer, sondern zieht eine Fülle von notwendigen Aktionen nach sich, die zum Teil sehr zeitnah erledigt werden müssen.

Sofort zu erledigende Dinge im Sterbefall

Wenn ein Mensch in seinem Zuhause verstirbt, so ist es die Pflicht der Angehörigen, unverzüglich einen Arzt zu benachrichtigen, damit dieser eine Leichenschau vornehmen kann und den Totenschein ausstellt. Dieser wird für weitere Dokumente wie zum Beispiel die Sterbeurkunde benötigt, die man gleichfalls zeitnah beim Standesamt beantragen sollte.

Auch sollten die Angehörigen im Sterbefall so schnell wie möglich ein Bestattungsunternehmen beauftragen, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen im Sterbefall (wie zum Beispiel die hygienische Versorgung und Aufbewahrung des Toten) sowie die Bestattungsfristen eingehalten werden können. Diesen Hygienevorschriften ist leider die Aufbahrung und sanfte Verabschiedung von unseren Toten ein Stück weit zum Opfer gefallen.

Die Beerdigung muss ebenfalls zeitnah organisiert werden, dazu gehören die Benachrichtigung betroffener Menschen sowie die konkreten Absprachen mit dem Bestatter über den Ablauf der Feier. Die Besorgung einer Grabstätte übernimmt oft das Bestattungsunternehmen, sei es ein normales Grab oder ein Urnengrab.

Nachfolgende Tätigkeiten im Sterbefall

Im Lauf der nächsten Wochen gilt es, weitere Dinge abzuwickeln. Es sind verschiedene amtliche Stellen über den Sterbefall zu benachrichtigen, darunter beim Vorhandensein eines Testamentes das Nachlassgericht, die gesetzliche Rentenversicherung, eventuell das Arbeits- oder Sozialamt. Auch private Träger wie Versicherungen oder Banken müssen benachrichtigt werden, des weiteren alle vorhandenen rechtlichen Vertragspartner wie der Arbeitgeber oder ein Vermieter.

Der Nachlass muss gemäß dem Willen des verstorbenen Menschen oder gemäß der gesetzlichen Erbfolge geregelt werden, hierzu muss oft ein Erbschein beantragt werden, damit Zugriff auf die Vermögenswerte des Verstorbenen gewährleistet ist. Auch die Feststellung sowie der Ausgleich von Forderungen oder Verbindlichkeiten sind nach dem Sterbefall vorzunehmen, auch besteht die Pflicht zur Erstellung einer Erbschaftssteuererklärung.

In den heutigen modernen Zeiten kommt noch dazu, dass ein Mensch sehr oft auch noch eine digitale, virtuelle Hinterlassenschaft zurück lässt, um die sich die Angehörigen ebenfalls recht zeitnah kümmern sollten. Es müssen Accounts gelöscht werden, mit denen der Verstorbene finanzielle Transaktionen online getätigt hat, auch haben viele Internetbenutzer Profile in den Social Media wie Facebook oder Twitter genutzt, die im Sterbefall gleichfalls nicht mehr aktiv bleiben sollen.

Für all diese erforderlichen Maßnahmen werden sehr viele Dokumente und Informationen benötigt, die den Angehörigen jedoch oft nicht zur Verfügung stehen, besonders, wenn der verstorbene Mensch allein gelebt hat. Daher ist es sehr empfehlenswert, noch zu Lebzeiten eine umfassende Aufstellung der Informationen und Dokumente zu erstellen und den Aufbewahrungsort einer Person des Vertrauens mit zu teilen. Für die Hinterbliebenen stellt diese Vorsorge im Sterbefall meist eine ungeheure Erleichterung dar.

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