Verfügung zur Organspende

Ratgeber, Vorsorge10. Februar 2012
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Die Medizin schreitet immer weiter fort, und so sind die Ärzte heutzutage in der Lage, viele Organe zu transplantieren und den Empfängern der Organe so zu einem längeren und gesünderen Leben zu verhelfen. Neben Organen wie der Leber, den Nieren, dem Herz, der Lunge und der Bauchspeicheldrüse werden auch Körperteile wie zum Beispiel eine Hand oder das Gesicht transplantiert. Statt einer Organspende ist auch eine Gewebespende möglich, hier spendet der gesunde Mensch zum Beispiel Rückenmark, eine Herzklappe oder Blutbestandteile.

Vielfach wird vonseiten der Politik auch dazu gedrängt, möglichst viele Organspenden-Ausweise zu ermöglichen, um vordergründig Leben zu retten. Den Menschen fällt dieses jedoch aus verständlichen Gründen nicht ganz leicht.

Entscheidung zur Organspende

Man kann sich noch zu Lebzeiten dazu entscheiden, nach dem Tod seine Organe oder sein Gewebe für eine Spende zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz sieht vor, dass jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr so eine Verfügung zur Organspende abfassen kann. Diese Entscheidung wird meistens im so genannten Organspendeausweis dokumentiert und festgehalten.

Liegt keine ausdrückliche Verfügung zur Organspende vor, so können unter Umständen dennoch Organe entnommen werden, wenn vermutet wird, dass der verstorbene Mensch einer Organspende zugestimmt hätte. In Deutschland besagt diese Regelung, dass Organe nur dann entnommen werden dürfen, wenn der verstorbene Mensch sich zu Lebzeiten in diesem Sinne geäußert hat oder aber die Angehörigen einer Organspende zustimmen, da sie glauben, dass dies dem Willen des Verstorbenen entspricht.

Organspende und Patientenverfügung

Wenn man sich entschlossen hat, nach dem Tod seine Organe zu spenden, sofern sie sich als tauglich erweisen, und gleichzeitig eine so genannte Patientenverfügung oder ein Patiententestament abgefasst hat, kann ein gewisser Widerspruch auftreten. In der Patientenverfügung wird normalerweise geregelt, dass nach dem Hirntod keine weiteren intensivmedizinischen lebenserhaltenden Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Diese sind jedoch notwendig, wenn Organe oder Gewebe gespendet werden sollen, denn zu diesem Zweck muss der Kreislauf bis zur Entnahme aufrecht erhalten werden.

Daher ist es sinnvoll, diesen Fall in der Patientenverfügung zu berücksichtigen und eine Frist anzugeben, innerhalb derer intensivmedizinische Maßnahmen ergriffen werden dürfen, damit die Organspende vorgenommen werden kann oder zum menschenwürdigen Sterben. Denn erst nachdem durch verschiedene Tests der Zustand der Organe geklärt wurde und in der Organspendedatenbank ein passender Empfänger ausfindig gemacht wurde, können die Organe entnommen werden. Diese Prüfung und Abstimmung kann einige Tage in Anspruch nehmen, während derer die Lebensfunktionen des hirntoten Menschen aufrecht erhalten werden müssen.

Schlagworte: Selbstbestimmung, Patiententestament, Vorsorge

Dieser Artikel wurde von Angelika Schmid geschrieben.

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