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Vorlage zum Bestattungs-Vorsorgevertrag

Der Tod ist in unserer Gesellschaft für viele Menschen immer noch ein Tabuthema. Doch auch, wenn man sich nicht gerne mit dem eigenen Ableben auseinander setzen möchte, ist es sinnvoll, seine Bestattung noch zu Lebzeiten zu regeln. Es ist ein Zeichen der Fürsorge für die Familie, wenn die Hinterbliebenen wissen, wie man dieses oder jenes geregelt haben möchte. Oft sind die Angehörigen nach dem Tod eines nahestehenden Menschen hilflos. Zum Schock über den Verlust kommen die Fragen: Welchen Blumenschmuck hätte sich der Verstorbene zu seiner Beerdigung gewünscht? War eine Erdbestattung überhaupt sein Wunsch? Wie sieht die finanzielle Seite aus?

Bestattungsvorsorgeverträge für persönliche Wünsche

Für die persönlichen Bestattungsvorgaben im Sterbefall ist ein Testament eher ungeeignet, da die Testamentseröffnung in der Regel erst nach der Beerdigung stattfindet. Daher wählen immer mehr Menschen den Weg, einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen. In diesem Vertrag wird geregelt, wie die eigene Beerdigung gestaltet und auch finanziell abgesichert werden soll. Üblicherweise bieten Bestattungsunternehmen solche Bestattungsvorsorgeverträge an, es ist aber auch möglich einen Bestattungsvorsorgevertrag direkt mit einem Bestatter abzuschließen. Zunächst findet ein ausführliches Beratungsgespräch statt, in dem die persönlichen Wünsche zum Ausdruck gebracht werden sollten.

Regelungen im Bestattungsvorsorgevertrag

Wer zu Lebzeiten bereits alles für sein Ableben organisieren möchte, sollte sich, bevor er einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließt, zunächst einmal bei einigen Bestattungsunternehmen und Anbietern von Bestattungsvorsorgeverträgen informieren. Schließlich geht es hier um sehr persönliche Wünsche und nicht zu vergessen, auch in finanzieller Hinsicht meist um einen nicht unerheblichen Betrag. Da sollte der Anbieter eines Bestattungsvorsorgevertrages einen seriösen und kompetenten Eindruck vermitteln. Mit dem Abschluss eines solchen Vertrages werden die Angehörigen von den Kosten der Beerdigung entlastet. Denn bei einem solchen Vertrag werden die Kosten für die Bestattung bereits beglichen. Es geht aber nicht nur darum, finanzielle Regelungen zu treffen, auch individuelle Bestimmungen werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag geregelt.

Persönliche Verfügungen zur Beerdigung

In einem Bestattungsvorsorgevertrag stehen zunächst einmal die persönlichen Daten. Dazu werden die Menschen des Vertrauens aufgelistet, die im Trauerfall der Familie zur Seite stehen würden. Als nächstes geht es um die persönlichen Wünsche, die die Beerdigung betreffen. Niedergeschrieben werden die Wünsche zur Bestattungsart, zur Beerdigung sowie zur Gestaltung der Trauerfeier und der Beisetzung. Hierbei können die folgenden Fragen ganz individuell geklärt werden:

  • Welche Kirchengemeinde soll beauftragt werden?
  • Welcher Seelsorger soll beauftragt werden?
  • Welches Bestattungsunternehmen soll beauftragt werden?
  • Welcher Florist ist für den Blumenschmuck zuständig?
  • Welcher Steinmetz kommt infrage?
  • Welche Friedhofsgärtnerei soll beauftragt werden?

Es geht in einem Bestattungsvorsorgevertrag wirklich darum, seine persönlichen Wünsche zu äußern. Darüber hinaus wird die finanzielle Seite angesprochen, sodass der Kostenrahmen abgesteckt wird. Sind die Kosten noch nicht gänzlich gedeckt, gibt es die Möglichkeit, ein Treuhandkonto anzulegen. Auch hier heißt es aber: Vor dem Abschluss eines Vertrages immer gründlich prüfen.

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