Mindestlohn in der Pflege
Die Pflege kranker, alter oder anderweitig hilfsbedürftiger Menschen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die neben einer qualifizierten Ausbildung auch Hingabe und große Eigenmotivation erfordert. Die Arbeit ist oft körperlich schwer, zeitintensiv und durchaus auch emotional belastend, da die Pflegekräfte täglich mit unterschiedlichen Leiden und Problemen ihrer Patienten konfrontiert werden und professionellen damit umgehen müssen. Dies gilt insbesondere auch für die Pflege zu Hause.
Die Bestrebungen der Kranken- und Pflegeversicherungen in den letzten Jahren, massive Kosteneinsparungen und gleichzeitig einen Pflege TÜV in Pflegeeinrichtungen und Hospizen durchzusetzen, haben im Pflegesektor jedoch eine Zeit lang dazu geführt, dass die Entlohnung der Fachkräfte der Schwere und dem Qualitätsanspruch ihrer Arbeit nicht mehr gerecht wurde. Die Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste versuchten, durch massive Personaleinsparungen sowie Niedriglöhne ihre eigenen Kosten zu senken, um dem Druck der Versicherungen nachkommen zu können.
Überforderung der Pflegekräfte
Leider führten diese Maßnahmen dazu, dass viele Pflegekräfte überfordert waren und der geringe Lohn nicht zu ihrer Motivation beitragen konnte. Alles in allem ließ dadurch die Qualität in der Pflege spürbar nach, worunter nicht zuletzt natürlich die Patienten am meisten gelitten haben. Pflegekräfte werden händeringend gesucht und der Bedarf wird gleichzeitig nicht kleiner. Die Politik ist hier dringend gefordert, keine noch größeren Missstände entstehen zu lassen. Bei niedrigen Löhnen will zudem niemand gerne diese wertvolle und gleichzeitig schwere Aufgabe tun.
Unterstützung für Pflegende, Auszeiten zum Entspannen, keine zu langen Arbeitszeiten und weitere Maßnahmen sorgen hier für Entlastung. Burnout oder Übergriffe aus Zeitmangel könnten bei weiter steigender Überforderung bei gleichzeitig stagnierenden Gehältern zur Tagesordnung werden.
Mindestlohn zur Qualitätssicherung in einer wachsenden Zukunftsbranche
Gesetzlicher Mindestlohn in der Pflege seit August 2010:
Seit Mitte 2010 gilt für 520.000 Beschäftigte in der Pflegebranche ein gesetzlicher Mindestlohn. Bisher betrug er für Mitarbeiter im Westen einschließlich Berlin 8,50 Euro die Stunde, für die Mitarbeiter im Osten lag er bei 7,50 Euro pro Stunde. Ab 2012 ist ein schrittweiser Anstieg der Mindestlöhne geplant, bis zur Mitte des Jahres 2013 sollen sie sich auf neun respektive acht Euro erhöhen. Diese Regelung zum Mindestlohn ist bis zum Ende des Jahres 2014 gültig.
Durch den immer größer werdenden Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung wird in den kommenden Jahren auch der Pflegebedarf immer weiter wachsen, so die Prognosen. Soll dieser mit einer gewissen Mindestqualität erfüllt werden, so werden motivierte und qualifizierte Pflegefachkräfte benötigt. Dieser Bedarf an Fachpersonal kann aber nur befriedigt werden, wenn die Entlohnung als angemessen angesehen wird, zumal durch die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union den Fachkräften alternative Arbeitsmärkte zur Verfügung stehen. Das Pflegegeld der Bedürftigen wird eine Kostensteigerung wohl nicht auffangen können.
Der gesetzlich verankerte Mindestlohn gilt jedoch nur für die Pflegekräfte, die in der so genannten Grundpflege eingesetzt werden. Zu dieser Grundpflege gehört die Hilfe beim Waschen, Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme der Pflegebedürftigen. Andere Fachkräfte wie Betreuer für Demenzkranke, Hauswirtschaftskräfte sowie Praktikanten und Auszubildende sind vom Mindestlohn ausgenommen – daher gibt es noch eine große Zahl unter den 800.000 Beschäftigten in der Pflegebranche, für die bisher kein Mindestlohn vereinbart wurde. Zudem liegt der Mindestlohn der Pflegebranche im Vergleich mit anderen Branchen eher im unteren Bereich, so gilt für zum Beispiel für Gebäudereiniger eine Mindestlohngrenze von etwas über elf Euro.