beileid-logo

Unterstützung für Pflegende zum Luft holen

Zu Hause Pflegende leisten für die Gesellschaft und ganz speziell für ihre Angehörigen einen wichtigen und liebevollen Dienst. Dies ist auch gesellschaftlich anzuerkennen durch umfangreiche Unterstützungen finanzieller und ideeller Art. Die körperlichen und die psychischen Belastungen steigen mit dem Pflegeaufwand. Von Zeit zu Zeit benötigen die pflegenden Angehörigen aus diesen Gründen auch dringend einmal Zeit zum verschnaufen. Für die Pflegenden muss es Gelegenheiten geben, einmal Familienferien in aller Ruhe zu machen oder auch zwischendurch einen Kurzurlaub anzutreten. Ebenso fallen im Alltag auch wichtige Erledigungen an und dies ist sehr häufig nicht in Begleitung der Pflegeperson möglich. Falls der Pflegende persönliche Arzttermine hat oder zur eigenen Freude einen Fortbildungskurs besuchen möchte ist dies sehr schwer zu organisieren bis gar unausführbar.

Qualifizierte Vertretungen für die Pflegepause

Es ist problematisch solche Pausenzeiten in einer Pflegesituation zu arrangieren. Hierbei reden wir noch nicht davon, dass eine Betreuungsperson auch bezahlt werden muss. Den Pflegebedürftigen alleine zu lassen ist bei vielen Pflegestufen nicht möglich und fällt den Pflegenden auch nicht leicht. Zumeist ist dies auch mit hohen Kosten verbunden und das kann man sich mit einem Pflegebedürftigen dann auch nur schwerlich leisten.

In den Städten und Gemeinden sind Sozialstationen etabliert. Diese ermöglichen es, einen ergänzenden Service in Anspruch zu nehmen. Zudem werden in vielen Regionen auch die Möglichkeiten der kurzzeitigen Tagespflege in passenden Einrichtungen angeboten. Eine Pflege-Vertretung muss genauso zuverlässig an die Arbeit gehen, wie der Betreuende selbst. Gerade dies erfordert eine qualifizierte häusliche Pflege. In schweren Pflegefällen ist dies unbedingt notwendig. Ein einzelner Mensch kann auch mit noch so viel Aufopferung nicht rund um die Uhr Beistand für eine Pflegeperson geben. Fragen Sie bei Bedarf in den nahe gelegenen Sozialstationen nach. Man wird dort nicht nur individuell unterstützt sondern auch gut beraten.

Auf welche Leistungen haben Pflegende einen Anspruch?

Vielen Pflegenden ist es unbekannt, dass es in diesen Fällen überhaupt Pflege – Zusatz-Hilfen gibt. Selbstverständlich ist auch bedeutend zu wissen, wie diese genau geregelt sind. Gerade für Pflegende, die immer wieder einmal Zeit zum Entspannen und Energie schöpfen benötigen verschafft das Pflegeversicherungsgesetz (§ 39 SGB XI) finanzielle Unterstützungen.

Die gesetzliche Pflegekasse bezahlt jährlich für die sogenannte „Verhinderungspflege“ bis zu 1.510 €. Dieser Betrag wird zusätzlich zum Pflegegeld und den diversen Pflegesachleistungen bezahlt und belastet deren Budget nicht.

Voraussetzungen für den Erhalt des Zusatzbeitrages:

  • Der zu Pflegende muss vor der 1. Inanspruchnahme mindestens 6 Monate lang schon eine Pflegestufe bescheinigt haben
  • Pflegebedürftige müssen in der häuslichen Pflege versorgt werden
  • Verhinderungspflege-Leistungen müssen beantragt werden

Tipp: Sie können bei der zuständigen Pflegekasse telefonisch darum bitten, dass Ihnen der Antrag zugeschickt wird. Sozialstationen helfen zumeist auch gerne bei dieser Antragstellung.

Sie fanden diesen Beitrag hilfreich?
5/53 ratings