Pflegegeld beantragen wo und wie?
Erkrankt ein Mensch so schwer, dass er aufgrund von krankheitsbedingten Einschränkungen und Behinderungen seinen Alltag nicht mehr allein bewältigen kann, so kann er sich als pflegebedürftig einstufen lassen und Pflegegeld beantragen. Denn seit 1995 hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass durch die Pflegegeldversicherung entsprechende Mittel bereitgestellt werden können. Viele Menschen wünschen sich in dieser Situation eine Pflege zu Hause, auch hierbei hilft das Pflegegeld.
Pflegegeld beantragen
Das Pflegegeld wird üblicherweise bei der Krankenkasse beantragt, bei der die Pflegeversicherung abgeschlossen wurde. Die Kassen stellen meistens ausführliche Antragsformulare zur Verfügung, die man zum Teil online beziehen kann.
Um Pflegegeld beziehen zu können, muss zuerst eine Pflegestufe beantragt werden. Für die verschiedenen Pflegestufen gibt es eine Reihe an Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit die Pflegestufe anerkannt wird. Dazu müssen alle notwendigen Angaben gemacht werden, die später durch einen Gutachter überprüft werden.
Vorgehensweise bei der Antragstellung
Um einen Antrag auf Pflegegeld fundiert stellen zu können, sollten zusammen mit den behandelnden Ärzten alle Dokumente zusammengestellt werden, die für den Beweis des Pflegebedarfs hilfreich sind. Das können Gutachten, Befunde, Röntgenbilder oder Arztbriefe sein. Danach wird der Antrag auf Erteilung einer Pflegestufe ausgefüllt. Es ist sehr sinnvoll, sich dabei von einem kompetenten Experten beraten zu lassen, damit man nicht aus Unkenntnis gravierende Fehler macht, die zu einem ablehnenden Bescheid führen könnten.
Hat die Kasse den Antrag erhalten, so veranlasst sie, dass durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung ein Pflegegutachten erstellt wird. Sollte schon vor der Genehmigung des Pflegegeldes eine Pflegeperson benötigt werden, muss diese erst einmal selbst bezahlt werden. Wird der Antrag genehmigt, so werden auch diese Kosten bis zur Höhe der genehmigten Leistungen zurückerstattet.
Es ist sehr sinnvoll, so früh wie möglich mit dem Führen eines Pflegetagebuches zu beginnen. In diesem sollte man ausführlich die täglich benötigten Pflege- und Unterstützungsleistungen dokumentieren, die der pflegebedürftige Mensch benötigt. Dabei sollten auch Aktivitäten wie die Begleitung zu einem Arztbesuch samt Wartezeit mit erfasst werden. Dieses Pflegetagebuch dient zum Nachweis des tatsächlich benötigten Pflegeaufwandes.
Der medizinische Pflegedienst der Krankenversicherung vereinbart dann einen Begutachtungstermin bei der pflegebedürftigen Person. Auch hier ist es sinnvoll, dass Angehörige und ein fachkundiger Berater mit anwesend sind, damit es nicht zu einer positiv verzerrten Einschätzung der Situation kommt.
Dieses Pflegegutachten wird vom Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung an die Pflegekasse übermittelt. Auf dieser Basis wird nun entschieden, in welcher Pflegestufe der Betroffene einzustufen ist und welche Leistungen sich daraus ergeben. Diese Leistungen können Sachleistungen sein, Geldzahlungen oder eine Kombination aus beidem.