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Vorweggenommene Erbfolge – Schenkungen

Erbfolge SchenkungenAuch wenn es schwerfällt, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, so ist dies gerade bei einem größeren Vermögen doch kaum zu umgehen. Viele Menschen sorgen vor, indem sie ein Testament errichten. So haben sie für den Fall der Fälle alles geplant und wissen, wie der Nachlass verteilt wird. Häufig ist es so, dass ein Erblasser aber nicht nur auf die gesetzliche Erbfolge vertrauen möchte und deshalb noch zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens verschenken will. Das ist natürlich ohne Weiteres möglich, schließlich kann jeder Mensch sein persönliches Vermögen so ausgeben oder verschenken, wie es ihm beliebt. So denken zumindest viele Menschen. Ganz so ist es aber nicht.

Haben Schenkungen Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer?

Wenn ein Teil des Vermögens bereits zu Lebzeiten an einen anderen übertragen wird, dann wird in solch einem Fall von einer Schenkung gesprochen. Es handelt sich hier um einen Vermögenswert, den der spätere Erblasser bereits zu Lebzeiten an eine andere Person überträgt. Bevor jedoch eine Schenkung erfolgt, sollte man sich im Vorfeld genau informieren, welche Vor- und Nachteile solch eine Schenkung haben kann. Das gilt auch in Bezug auf die Erbschaftssteuer. Es mag vorteilhaft sein, eine Schenkung vorzunehmen, empfehlenswert ist es jedoch, umfassende Informationen vorab dazu einzuholen.

Schenkungen in einem ganz normalen Rahmen

Solange Schenkungen sich in einem normalen Rahmen bewegen, muss sich darüber kaum jemand Gedanken machen. Das ist beispielsweise zu Geburtstagen, Feiertagen oder besonderen Jubiläen der Fall. Hier sind Geschenke angebracht und natürlich auch erwünscht. Dass ein solches Geschenk unentgeltlich erfolgt, ist völlig selbstverständlich. Auch das der Schenkende nicht aus einem Zwang heraus handelt, wird bei einem Geschenk zu derartigen Anlässen angenommen. Es handelt sich hier also immer um eine freiwillige Schenkung. So zumindest denken die meisten Menschen, juristisch kann das völlig anders aussehen.

Ist eine Schenkung als Bereicherung zu verstehen?

Oftmals gibt es nach dem Tod eines Erblassers Erbstreitigkeiten. So manche Freunde wurden dann schon zu Feinden. Da nimmt es nicht wunder, dass es auch um Geschenke im Nachhinein manchmal Diskussionen gibt. Solange sich Geschenke in einem üblichen Rahmen bewegen, wird sich wohl kaum jemand daran stören. Anders sieht das natürlich aus, wenn das Geschenk einen gewissen Rahmen sprengt. Aber auch juristisch gibt es Unterschiede und hier spielt der Wert des Geschenkes gar nicht mal eine entscheidende Rolle. Beim deutschen Gesetzgeber ist es so, dass eine Schenkung als eine Bereicherung des Beschenkten angesehen wird, die aus dem Vermögen des Schenkers bestritten wird. Eine Schenkung erfolgt in aller Regel einvernehmlich und unentgeltlich. Was der Laie als Geschenk bezeichnet, ist für den Jurist eine Schenkung.

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