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Pflege zu Hause

Pflege zu HauseDas Krankenhaus ist für viele Menschen ein sehr unpersönlicher Ort mit vielen fremden Gerüchen. Niemand möchte mehr Zeit als unbedingt notwendig in den kahlen Zimmern mit den sterilen Betten verbringen und sich dem ewig gleichen Tagesauflauf im Krankenhaus unterwerfen. Alle Kranken wünschen sich Zuhause gepflegt zu werden, wo sich vertraute Gesichter um einen kümmern. In vielen Fällen ist das durchaus machbar und auch nicht kostenintensiver als ein Aufenthalt in der Klinik, doch nicht immer vertrauen die Angehörigen darauf, genug Kraft und Ausdauer für die häusliche Pflege aufbringen zu können. Dabei kann die moderne Medizin auch Zuhause eine sehr gute Versorgung bieten und auch in ländlichen Gebieten wird die ambulante Versorgung fast flächendeckend angeboten.

Die Vorteile der häuslichen Pflege

Zuhause ist man am liebsten wenn man sich nicht gut fühlt und das gilt auch für sehr kranke Menschen. Das persönliche Umfeld und die bekannten Gesichter tragen zum Wohlbefinden bei und der Tagesablauf Zuhause kann voll auf die persönlichen Bedürfnisse ausgerichtet werden. Zudem teilt der Kranke sein Zimmer nicht mit einem völlig Fremden und Verwandte und Freunde besuchen den Kranken häufiger, wenn er Zuhause und nicht im Krankenhaus untergebracht ist.  In Deutschland hat der Gesetzgeber festgelegt,  dass die häusliche Pflege der stationären Behandlung immer vorzuziehen ist. Sie kann von Familienangehörigen oder Freunden durchgeführt werden und für die täglichen Handgriffe ist keine große medizinische Vorausbildung notwendig. Ambulante Pflegedienste übernehmen den medizinischen Teil der häuslichen Pflege und Sozialstationen unterstützen die Familie des Kranken ebenfalls bei der Pflege Zuhause.

Rechtliches über Pflegekassen und Pflegestufen

Die Pflegekassen sind zwar eng an die Krankenkasse gegliedert, jedoch sind sie trotzdem eigenständige Behörden. Sie übernehmen verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege. Beispielsweise veranstalten sie Pflegeseminare für Pflegepersonen und sie sind verpflichtet, ihre Versicherten zu beraten und ihnen zustehenden Leistungen aufzuzeigen. Die Pflegekassen schließen auch die Verträge mit den Erbringern der Pflegeleistung und sie müssen auf eine flächendeckende Versorgung in der häuslichen Pflege hinarbeiten. Wer sich zu einem Informationsgespräch mit der Pflegekasse über die vorhandenen Möglichkeiten zur häuslichen Pflege eines Angehörigen entschließt, sollte sich trotz der Informationspflicht der Pflegekassen vorab selbst informieren und beispielsweise im Internet recherchieren oder beim Hausarzt des Kranken genauer nachfragen.

In welche Pflegestufe ein Hilfsbedürftiger eingestuft wird, entscheidet ein Gutachten, das von den medizinischen Diensten der Krankenkassen erstellt wird. Hierbei spielt der Hilfsbedarf bei den täglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Mobilität und Ernährung eine Rolle und auch der Hilfsbedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung fließt in die Einstufung der Pflegestufe mit ein.

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