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Suizid in Deutschland

Suizid in Deutschland

Die Selbstbestimmung ist in der Bundesrepublik Deutschland einer der zentralen Grundsätze der Gesetzgebung und wird unter anderem durch das Grundgesetz gewährleistet. So legt Art. 2 GG fest, dass jeder Mensch das Recht hat, seine Persönlichkeit frei zu entfalten. Folglich hat jeder die Gestaltung seines eigenen Lebens selbst in der Hand und kann eigenständig Entscheidungen für sein Leben treffen. Diese Autonomie wird lediglich durch die Gesetzgebung eingeschränkt, so dass eine freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit von Gesetzes wegen natürlich nicht mit einer Verletzung von Rechten Dritter oder einem Verstoß gegen das Sittengesetz oder die verfassungsmäßige Ordnung einhergehen darf. Ansonsten obliegt es jeder Person selbst, mit ihrem Leben anzufangen, was ihr beliebt. Gemäß Art. 2 GG hat zudem jeder Mensch das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben. Im Falle eines Suizids ergibt sich hierdurch gewissermaßen ein Widerspruch.

Der Suizid in der deutschen Gesetzgebung

Einerseits erlaubt der Gesetzgeber eine freie Entfaltung der Persönlichkeit, andererseits werden das Leben und die körperliche Unversehrtheit ebenfalls grundrechtlich geschützt. Begeht ein Mensch Selbstmord und beendet sein Leben auf eigenen Wunsch, wird die Diskrepanz deutlich. Verspürt der Betroffene den Wunsch, aus dem Leben zu scheiden, lassen sich die Selbstbestimmung und die Unversehrtheit nicht miteinander vereinbaren. Im Rahmen des Strafgesetzbuches gilt ein freiverantwortlicher Suizid als straffrei.

Auch wenn der Suizid in Deutschland nicht unter Strafe gestellt wird, bedeutet dies keineswegs, dass sich der Gesetzgeber nicht umfassend mit diesem Thema befasst. Grundsätzlich ist die freie Entfaltung als Teil der Menschenwürde aber unantastbar, so dass es jedem Menschen frei steht, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen. Was allerdings die juristische Bewertung eines aktiven Suizids betrifft, herrscht Uneinigkeit. Grundsätzlich ist das Selbstbestimmungsrecht zu achten, wodurch ein Suizid ebenso wenig wie ein Suizidversuch in Deutschland strafbar ist.

Wer aber eine andere Person unter Vortäuschung falscher Tatsachen gewissermaßen in den Suizid treibt oder einen Schuldunfähigen hierzu anstiftet, wird strafrechtlich verfolgt und kann für eine Tötung in mittelbarer Täterschaft gemäß § 25 StGB verurteilt werden. Personen, die der Garantenpflicht unterliegen und den Suizid nicht durch eine erforderliche Handlung verhindern, droht dahingegen eine Verurteilung wegen Totschlags oder sogar Mordes.

Ein ebenfalls wichtiger Punkt, den es in der deutschen Rechtsprechung in Bezug auf einen Suizid zu beachten gilt, ist das sogenannte Psychisch-Kranken-Gesetz. Hierdurch sollen psychisch kranke Personen gewissermaßen vor sich selbst geschützt werden, da ein Suizid zu befürchten ist. Liegt eine erhebliche Selbstgefährdung vor, kann eine Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik erfolgen. Die betreffende Gesetzgebung obliegt den einzelnen Bundesländern. Im Rahmen der stationären Behandlung des Patienten soll die bestehende Selbstgefährdung beseitigt werden, indem die hierfür verantwortliche psychische Krankheit behandelt wird. Der Patient erhält so die Chance, wieder zu gesunden.

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