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So gehts richtig – Testament-Spenden an SOS Kinderdorf e.V.

So gehts richtig – Testament-Spenden an SOS Kinderdorf e.V.

In Deutschland und auch in ganz Europa ist die Spendenbereitschaft bekanntlich sehr hoch. Das Spendenaufkommen wächst, doch vielen Spendern ist nicht klar, dass man auch über das eigene Ableben hinaus noch eine Spende vergeben kann. Eine wachsende Anzahl entscheidet sich heute schon für ein Testament. Bei der Aufteilung des Nachlasses könnte auch ein Teil davon an gemeinnützige Institutionen gehen. Wer den Nachlass komplett in gute Hände geben möchte hat hierfür auch Möglichkeiten. Einem guten Zweck über das Ableben hinaus zu dienen, das ist doch ein gutes Gefühl. Wer keine rechtmäßigen Erben hat, oder im Letzten Willen keinen Erben bestimmt, müsste vielleicht damit rechnen, dass letztendlich der Staat das herrenlose Vermögen kassiert.

Kann man die gesetzlich Erbfolge verändern?

Falls kein Testament im Erbfall vorgelegt wird, werden automatisch die nächsten Blutsverwandten gesucht und begünstigt. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt dies fest und es ist nach straffen Regeln geordnet. Gemeint sind vorrangig eigene und adoptierte Kinder, Ehegatten und auch gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner. Dazu gehören, wenn keine vorrangigen Erben vorhanden sind, auch die Eltern des Verstorbenen. Die gesetzliche Erbfolge ist jedoch auch, aufgrund der Testierfreiheit im BGB, frei und gänzlich veränderbar.

Neben den Verwandten können Testament-Spenden sowie Vermächtnisse für den guten Zweck, für Freunde oder Nachbarn vergeben werden. Natürlich wird automatisch nur die gesetzliche Bestimmung umgesetzt. Wenn man das nicht will, dann muss man tätig werden. Der Gesetzgeber lässt dem Erblasser die Freiheit, wem er sein Vermögen hinterlassen möchte. Allerdings mit einer Einschränkung, und zwar die garantierten Rechte von Ehegatten, Kindern, Adoptivkindern, also den gesetzlichen Erben. Im Pflichtteilsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches ist hierzu eine Mindestbeteiligung am Nachlass zu finden. Dazu gibt es genaue Regelungen bezüglich des Anteils, sowie auch Ausnahmen im Extremfall. Ein Erbe müsste schon schwerwiegende Dinge getan haben, dass er eines Pflichtteils nicht mehr würdig ist. Auch schwerwiegende Familienstreitigkeiten wären kein Grund für eine Pflichtteilsentziehung.

Vererben an einen gemeinnützigen Verein

Im Testament kann man einen gemeinnützigen Verein, wie z.B. den SOS-Kinderdorf-e.V. ohne Weiteres bedenken. Die Formalien, welche zu beachten sind, wären auch hierbei von Belang. Die wichtigste Voraussetzung dazu ist, dass man ein Testament gänzlich von Hand schreibt.

Tipp: Viele gemeinnützigen Vereine, auch der SOS-Kinderdorf-e.V., beschäftigen versierte Rechtsanwälte. Diese Fachleute helfen sogar beim Verfassen des Testaments. Falls man beabsichtigt, diese zu begünstigen, kostet das Ganze auch keinen Pfennig.

Menschen ohne gesetzlichen Erben, könnten ihren Nachlass einer oder mehreren gemeinnützigen Institutionen vererben. Wer seine Verwandten gleichberechtigt begünstigen möchte, könnte auch nur einen Teil des Erbes für den guten Zweck einsetzen. Beide Fälle werden im Testament unterschiedlich eingetragen.

Beim ganzen Nachlass: Hierbei wird der gemeinnützige Verein in ihrem Testament zu Ihrem Erben bestimmt.

– Vorteil 1: Die gemeinnützige Organisation verwaltet nach Ihrem Ableben das Erbe sofort. Im Erbfall kann es also umgehend seine wunderbare Wirkung entfalten

– Vorteil 2: Der Nachlass wird unversteuert in das Eigentum des gemeinnützigen Vereins einfließen

Ein Teil des Erbes soll an den Verein gehen: Hierbei handelt es sich um ein Vermächtnis. Dieses ist vom Erblasser ebenfalls vom Erblasser anzuordnen. Es könnte sich dabei zum Beispiel um einen Geldbetrag, eine Immobilie, ein Grundstück oder einen Wertgegenstand handeln

– Ein Vermächtnisnehmer muss den vermachten Gegenstand vom Erben einfordern. Er ist also auf die korrekte Abwicklung des Erben angewiesen

– Der Steuervorteil gilt auch in diesem Fall

Zudem sollte man nicht nur verallgemeinernd schreiben, ich vermache oder vererbe an „gemeinnützige Vereine“. Besser ist es, ganz genau festzulegen, welcher Organisation man diese Spende zukommen lassen will. Ein Beispiel dafür, einen Teil des Erbes abzutreten, finden Sie im Testament von Oliver Schmid. Sein Testament hat er online veröffentlicht, und sich für die gute Sache des SOS Kinderdorf e.V. in seinem Vermächtnis entschieden. Natürlich hat er deshalb seine Tochter nicht enterbt, sondern lediglich deren Erbe geringfügig geschmälert. Zudem enthält das Muster-Testament für seine minderjährige Erbin die Anordnung eines Verwalters, bis zur Volljährigkeit. Ein Testamentsverwalter ist de,zufolge verpflichtet, dem SOS Kinderdorf e.V. die von ihm festgelegte Zuwendung aufgrund des Testaments zu übergeben.

Ich möchte, dass mein Erbe in gute Hände gelegt wird

Die gemeinnützigen Hilfsorganisationen weltweit leisten eine gute Arbeit.Viele Spender möchten zudem, dass die Gelder auch in zukunftsweisende Projekte fließen. Der beabsichtigte Zweck der Spende sollte also voll und ganz erfüllt werden. Die Hilfsvereine sollten durch Prüforganisationen vergebene Prüfsiegel haben. Eines der bekanntesten Prüfgutachten ist das DZI-Prüfsiegel. Bei den Prüfungen wird genau geprüft nach folgenden Seriositäts-Kriterien,die für die Entscheidung eines Spenders wichtig sind:

  • Leitbilder + zukunftsweisende Ziele
  • Erfahrungswerte des gemeinnützigen Vereins
  • Spendensammlungen und deren konkreter Einsatz der Mittel
  • Sind erreichte Ziele öffentlich gemacht zur allgemeinen Prüfung
  • Transparente und aktuelle Darstellung der Vereinsaktivitäten

Entscheidungshilfen könnten sein:

Je nach eigenen Ziel für die Spende kann man Hilfsorganisationen gegenüberstellen, und die verschiedenen Hilfseinsätze prüfen. Passt es zu den eigenen Idealen, z. B. Kindern eine Zukunft zu geben? Der SOS-Kinderdorf-e.V. erfüllt übrigens die DZI-Prüfkriterien und bekommt seit langer Zeit regelmäßig das DZI Spendensiegel. Auch Verbraucherzentralen äußern sich häufig positiv lobend über diese gemeinnützige Kinderhilfe-Organisation. Die eigene Prüfung des Jahresberichts auf den Webseiten bringt ebenfalls Klarheit über die bevorzugte Organisation.

Inspiration zur Testament Spende

Jeder Mensch hat die Möglichkeit mit einem letzten Willen zu handeln. Wertvolle Inspirationen könnte das Testament von Oliver Schmid, dem Gründer von Gedenkseiten.de liefern. Er hat vor vielen Jahren schon geprüft, ob der SOS-Kinderdorf e.V. sein Vertrauen verdient und diesem durch sein Handeln letztlich dieses auch geschenkt. Jeder Leser kann sich an diesem Testament – Text auch orientieren, oder gleich entstehende Fragen auch telefonisch abklären. Die Kontaktdaten für alle Nachlass- und Vermögensübertragungen beim SOS-Kinderdorf-e.V. finden Sie auf der vorher genannten Website.

Tipp: Die Spendensumme fließt ohne Abzug in die gute Sache. Hat das Finanzamt einen Verein erst einmal als gemeinnützig anerkannt, so werden testamentarische Erbbeträge und Vermächtnisse unversteuert dem guten Zweck zukommen.Der Fiskus honoriert dieses gesellschaftliche Engagement. Dies geschieht, indem anerkannte gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit sind.

Die Zuwendungen, entweder Geldspenden oder Sachen usw., kommen ungeschmälert an. Dies gilt ebenso für die Spende zu Lebzeiten, wie auch für eine Testament-Spende. Eine genaue Auflistung der Steuervorteile mit umfangreich erstellten Tabellen findest du hier.


Tags: Testament, Testament verfassen
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