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Suizid in der Schweiz

Suizid in der Schweiz

In der Schweiz ist der Suizid eines der drängendsten gesellschaftlichen Probleme, das den Schweizern allerdings gar nicht so bewusst ist. So ist den meisten Schweizern Umfragen zufolge nicht bekannt, dass in der Schweiz jährlich mehr Menschen durch einen Suizid aus dem Leben scheiden als durch einen Verkehrsunfall ums Leben kommen. So nehmen viele Eidgenossen überhaupt nicht wahr, dass Suizide und Suizidversuche in einer großen Häufigkeit in der Schweiz auftreten.

Der Suizid ist für viele Schweizer nach wie vor ein Mysterium, obgleich längst umfassende Untersuchungen und detaillierte Studien hierzu existieren. So wird der Suizid in der Schweiz mehrheitlich falsch eingeschätzt und von einem Großteil der Bürger als lang geplante Handlung betrachtet. In den meisten Fällen entspricht dies allerdings nicht den Tatsachen, wie Mediziner und Psychiater wissen. Suizide sind in der Regel eine Verzweiflungstat, in die der Betroffene durch eine bestimmte Situation gedrängt wird. So ist der Suizid in der Regel überraschend und wird durch eine überaus belastende Ausnahmesituation bedingt. Im Bezug auf den Suizid herrscht ohne Frage ein hoher Aufklärungsbedarf, denn nur wer sich mit diesem Thema auseinandersetzt, kann entsprechend sensibilisiert werden und im Notfall richtig reagieren, um beispielsweise einen Angehörigen vor einer suizidalen Verzweiflungstat zu bewahren.

Der Suizid in der schweizerischen Gesetzgebung

In der Gesetzgebung wird mit dem Suizid in der Schweiz auf ganz besondere Art und Weise umgegangen. Einem Urteil des schweizerischen Bundesgerichts aus dem Jahr 2006 zufolge gilt der Suizid als Menschenrecht. Das schweizerische Gesetz betrachtet es demnach als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts, über den eigenen Tod zu entscheiden. Demnach obliegt es jedem Menschen selbst, eine Entscheidung bezüglich der Art und des Zeitpunktes der Beendigung des eigenen Lebens zu fällen. Der Suizid bildet in der Schweiz demnach eine Form dieses Selbstbestimmungsrechts. Gleichzeitig wird diese Entscheidungsfreiheit aber auch eingeschränkt, denn der Betroffene muss geistig dazu fähig sein, eine entsprechende Entscheidung eigenständig zu fällen, schließlich muss diese dem freien Willen entspringen. Weiterhin muss man entsprechend handeln können.

In der Schweiz ist die Sterbehilfe recht verbreitet, was vor allem auf die juristische Grauzone zurückzuführen ist, die diesbezüglich herrscht. Menschen, die ihrem Leben ein Ende bereiten wollen, hierzu alleine aber nicht in der Lage sind, nehmen in der Schweiz vielfach Hilfe in Anspruch. Unter Strafe wird die Sterbehilfe in der Schweiz nicht gestellt, weil lediglich selbstsüchtige Handlungen im Zuge der Sterbehilfe strafbar sind. Ist es der Wunsch des Betroffenen, aus dem Leben zu scheiden, muss man in Folge einer Sterbehilfe somit keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Kann eine Person ihr diesbezügliches Selbstbestimmungsrecht aufgrund physischer Einschränkungen nicht mehr ausüben, kann demnach auch eine aktive Sterbehilfe erfolgen. Die Schweiz erweist sich im Hinblick auf die Themen Suizid und Sterbehilfe folglich als überaus liberal. Dies ist auch der Grund dafür, dass jedes Jahr zahlreiche Menschen in die Schweiz kommen, um dort auf eigenen Wunsch aus dem Leben zu scheiden.

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