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Sterbehilfe gesetzeskonform möglich?

Das Thema Sterbehilfe ist nicht nur ein sehr sensibles Thema, sondern auch ein heiß diskutiertes. Nicht alle Länder behandeln das Thema Sterbehilfe gleich. So gibt es in Deutschland andere Bestimmungen wie beispielsweise in Holland oder in der Schweiz. Zum Thema „Sterbehilfen gesetzeskonform ermöglichen?“ gibt es recht unterschiedliche Meinungen. Das wird auch jeder bereits gespürt haben, auch wenn er nicht direkt von diesem Thema betroffen war. Denn oftmals wird auch im Freundeskreis über Patientenvollmacht und Patientenverfügung diskutiert und auch Sterbehilfe ist dabei oftmals Gegenstand der Diskussion.

Begriffliche Unterscheidungen bei Sterbehilfe und Sterbebegleitung

Gerade, weil das Thema Sterbehilfe ein sehr sensibles Thema ist, sollte man grundlegende begriffliche Unterscheidungen vornehmen. Denn das Wort „Sterbehilfe“ kann sowohl im Sinne von Sterbebegleitung (bsp. in einem Hospiz) gemeint sein als auch im Sinne von aktiver Hilfe zum Sterben leisten. Erlaubt ist die Unterstützung Sterbender durch Zuwendung, Pflege und die Verabreichung notwendiger Medikamente. Aktive Sterbehilfe, die das Töten eines Menschen einschließt, ist in Deutschland grundsätzlich verboten. In welchem Rahmen Sterbehilfe geleistet werden darf, ist sehr umstritten. Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. Juni 2010 (2StR 454/09), das sich mit Sterbehilfe beschäftigt und das für einigen Zündstoff in der Diskussion um Sterbehilfe sorgte. Denn hier wurde entschieden, dass der Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens nicht strafbar ist.

Unterschiede der Sterbehilfe

Geht es um das Thema „Hilfe zum Sterben“, dann wird oftmals heiß diskutiert, allerdings geht es häufig nicht nur um verschiedene Ansichten zum Thema, sondern auch um verschiedene Formen. Um das Thema sachlich behandeln zu können, sollte man zunächst einmal die verschiedenen Formen der Sterbehilfe genauer betrachten. So gibt es zum einen die passive Sterbehilfe, die den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen einschließt. Zum anderen die indirekte Sterbehilfe, die eine schmerzlindernde Behandlung erlaubt, aber dabei ein Lebensverkürzungsrisiko, nicht intendiert, in Kauf nimmt. Die Hilfeleistung zur Selbsttötung oder Beihilfe zur Selbsttötung ist wieder ein anderer Bereich der Sterbehilfe. Hierbei geht es zum Beispiel um die Beschaffung eines tödlichen Medikamentes. Unter dem Begriff aktive Sterbehilfe wird in der Regel die Herbeiführung und die aktive Beschleunigung des Todes zusammengefasst, bei der der Tod nicht nur in Kauf genommen, sondern letzten Endes beabsichtigt ist.

Eine Wertung an dieser Stelle erfolgt weder moralisch noch juristisch. Geht es allerdings um das Thema Sterbehilfe, wie es die meisten Menschen wohl verstehen, ist meist die aktive Sterbehilfe gemeint. Hier können nur Juristen und Ärzte Auskunft geben, wann die Beihilfe zur Selbsttötung straflos ist und wann eine Straftat vorliegt.


Tags: Sterbebegleitung, Sterben
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