Suizid Definition
Der Ausdruck Suizid stammt aus dem Lateinischen, geht auf die neulateinische Begrifflichkeit „suicidium“ zurück und setzt sich aus den Wörtern „sui“ und „caedes“ zusammen. Während „sui“ mit „seiner selbst“ übersetzt werden kann, lautet die deutsche Entsprechung für „caedes“ „Tötung“. Demnach kann der Suizid als „Tötung seiner selbst“ definiert werden.
Ein Suizid ist vor allem von der willentlichen Entscheidung des Betroffenen geprägt, das eigene Leben zu beenden. Im Zuge dessen wird dieser aktiv und führt so den eigenen Tod durch eine bestimmte Handlung oder auch das Unterlassen einer Handlung herbei. Der Betroffene scheidet folglich durch eigenes und beabsichtigtes Verschulden aus dem Leben und wird nicht Opfer des Schicksals.
Verschiedene Begrifflichkeiten für den Suizid
Die Benennung eines Suizids erweist sich in der Praxis immer wieder als mehr oder weniger problematisch. Im Volksmund hat sich der Ausdruck Selbstmord etabliert und steht hier für suizidales Verhalten, das schlussendlich zum Versterben des Betroffenen führt. Dieser Ausdruck kriminalisiert den Suizid allerdings gewissermaßen und kann somit maßgeblich dazu beitragen, dass dieser tabuisiert wird. Alternativ wird auch der Begriff Freitod benutzt, der jedoch ebenfalls nicht exakt passend erscheint. Mit der Begrifflichkeit könnte eine heroische Handlung verbunden werden, die aber in keinster Weise vorliegt.
In der Wissenschaft hat sich dahingegen der Suizid als Begrifflichkeit durchgesetzt. Im Gegensatz zu den Ausdrücken Freitod und Selbstmord findet hierdurch keine vermeintlich positive oder negative Darstellung statt. Das Wort Suizid geht mit keiner Wertung einher und zeichnet sich somit durch seine Sachlichkeit aus. Aus diesem Grund verwenden Mediziner und Wissenschaftler den Begriff Suizid. Im Gegensatz dazu bevorzugen Juristen den Ausdruck Selbsttötung, so dass in gerichtlichen Verhandlungen und auch polizeilichen Ermittlung eher von einer Selbsttötung die Rede ist.
Im deutschen Sprachgebrauch existieren demnach verschiedene Begrifflichkeiten für den Suizid, die eine eindeutige Definition nicht leichter machen. Unabhängig davon, wie man diesen Vorgang nennt, das Ergebnis ist stets die Beendigung des eigenen Lebens. Dies kann je nach Gesetzeslage mitunter als Form des Selbstbestimmungsrecht ausgelegt und als Entfaltung der eigenen Persönlichkeit betrachtet werden, ist in jedem Fall aber die extremste Ausprägung der Autoaggression.
Suizid und Strafrecht
Das eigene Leben zu beenden und durch einen Suizid aus dem Leben zu scheiden, ist eine irreversible Entscheidung, die moralisch und ethisch überaus fragwürdig ist. In vielen Ländern, zu denen unter anderem Deutschland oder auch die Schweiz gehören, ist der Suizid straffrei. Folglich haben auch Personen, die einen Suizidversuch überleben, keine strafrechtlichen Konsequenzen ihres Handelns zu befürchten, sofern hierdurch keine Gefährdung Dritter zustande gekommen ist.
Immer wieder kommt es vor, dass Menschen den festen Entschluss gefasst haben, ihrem Leben selbst ein Ende zu setzen, hierzu aufgrund einer Erkrankung oder physischen Einschränkung aber nicht in der Lage sind. Leistet eine dritte Person Beihilfe zum Suizid, spricht man von Sterbehilfe, deren strafrechtliche Verfolgung Gegenstand zahlreicher Diskussionen ist. Die Schweiz hat hierzu eine überaus liberale Haltung und stellt Maßnahmen der Sterbehilfe nicht unter Strafe, sofern diese dem Wunsch des Sterbenden entsprechen und vom Sterbehelfer nicht aus selbstsüchtigen Beweggründen vorgenommen wurden.