Organtransplantation und Hirntod
Das Sterben ist in den meisten Fällen kein punktuelles Ereignis von wenigen Sekunden, sondern ein Prozess, der sich unterschiedlich lange hinziehen kann. Zudem kennt man nicht nur eine Art, den Tod zu bestimmen, sondern zieht verschiedene Perspektiven in Betracht, um das endgültige Ableben eines Menschen fest zu stellen. Allein aus diesen Gründen haben die Nichtmediziner Angst davor, dass der richtige Zeitpunkt doch nicht so ohne weiteres bestimmt werden kann. Jeder Mensch möchte und soll menschenwürdig sterben ohne Maschinen denn dieser Wunsch ist mehr als legitim.
Herztod und Hirntod
Ein Anzeichen dafür, dass ein Mensch den Übergang vom Leben zum Tod vollzogen hat, war lange Zeit der Stillstand von Herz und Kreislauf. Durch die moderne Medizin ist dieser Zustand allerdings eine gewisse Zeit reversibel – der Mensch kann reanimiert werden oder an eine Maschine angeschlossen werden, die die Funktion des Herzens temporär übernimmt. Deshalb gilt der Herztod nicht unbedingt als der endgültige Tod, sondern Mediziner und Juristen haben den Hirntod als endgültigen Tod festgelegt.
Beim Hirntod ist das Gehirn – Großhirn sowie Kleinhirn und Hirnstamm – so stark geschädigt, dass der Vorgang irreversibel und unumkehrbar ist und sich das Organ keinesfalls wieder regenerieren kann. Die Atmung und der Kreislauf können dabei immer noch künstlich aufrechterhalten werden, aber das Gehirn kann die Steuerung dieser Funktionen nie wieder übernehmen.
Hirntod und Organtransplantation
Um einem Organspender ein Organ entnehmen zu können, ist die Feststellung des Hirntodes eine absolut notwendige Voraussetzung. Dabei werden bestimmte Untersuchungen in Abständen von mehreren Stunden oder Tagen vorgenommen, um sicher zu stellen, dass der Hirntod wirklich irreversibel ist und nicht nur temporär durch zum Beispiel Gifte oder Drogen eingetreten ist. Die Organe sind durch die künstliche Versorgung mit Sauerstoff und Nährstoffen noch eine gewisse Zeit lebensfähig, müssen aber im Regelfall recht zeitnah entnommen werden.
Erst nach neuesten wissenschaftlichen Methoden und mit Hilfe der in einer Apparatemedizin festgestellten Diagnose dürfen in Deutschland Organe zur Transplantation entnommen werden, wenn der verstorbene Mensch dem zu Lebzeiten zugestimmt hat und oder eine Verfügung zur Organspende bei sich trägt. Denkbar wäre auch in einer Organspenden Datenbank zu prüfen, ob eine solche Zustimmung vorliegt. Möglich ist auch, dass seine Angehörigen zustimmen, da sie glauben, dass dies seinem Willen entsprechen würde. Eine weitere Möglichkeit wäre die Einsicht in ein eventuell existierendes Patiententestament.
Kontroverse Ansichten zum Hirntod und der Organtransplantation
Mit einer Organspende kann kranken Menschen geholfen werden, die ansonsten sterben müssten oder eine Leben ohne jegliche Lebensqualität führen müssten. Die Befürworter der Organspende führen daher an, dass lebendiges Gewebe Leben retten kann, welches andernfalls nur absterben und ohne Nutzen für andere Menschen beerdigt werden würde. Und sie sind der festen Überzeugung, dass der Hirntod wirklich der Tod des Menschen ist, so dass er die Organentnahme nicht mehr registriert, unter ihr leidet oder erst durch sie stirbt.
Die Gegner der Organtransplantation nach dem fest gestellten Hirntod führen hingegen an, dass man funktionierende Organe nur lebenden Menschen entnehmen könne, der als hirntot diagnostizierte Mensch also trotz allem noch am Leben sei.
Sie bezweifeln zudem, dass die Mediziner absolut sicher sagen können, dass mit dem Hirntod auch sämtliches Bewusstsein sowie alles Empfinden ausgelöscht seien und somit der hirntote Patient unter Umständen sehr wohl mitbekommen könnte, dass ihm seine Organe entnommen werden; ja er sogar immer noch schmerzempfindlich sei.
Und zudem regiert bei den Gegnern der Organtransplantation nach dem Hirntod auch noch die Angst, dass der Bedarf nach gesunden Organen dazu führen könne, dass der Hirntod auch in Fällen diagnostiziert würde, in denen er noch gar nicht irreversibel eingetreten ist. Illegaler Organhandel und einige spektakulär aufgebauschte Fälle schüren diese emotionalen Vorbehalte.
Organtransplantation und Hirntod aus Sicht des Gesetzgebers
Der Gesetzgeber folgt den Erkenntnissen der Wissenschaft und erklärt ebenfalls einen Menschen als verstorben, wenn der Hirntod gemäß strenger Kriterien eindeutig diagnostiziert werden konnte. Er räumt dann dem ärztlichen Personal zum Beispiel ein, lebenserhaltende Systeme abzuschalten, auch wenn die Angehörigen des Patienten dagegen protestieren. Und auch eine Organentnahme darf dann gegen den Willen der Angehörigen vorgenommen werden, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten festgelegt hat.
Wichtig ist dabei die Überlegung, dass der Wille eines Menschen auch nach seinem Tod noch rechtsverbindlich ist und respektiert werden muss, selbst wenn seine Angehörigen aus privaten oder religiösen Gründen diese Entscheidung missbilligen und gerne revidieren würden.