
Begriffliche Unterscheidungen bei Sterbehilfe und Sterbebegleitung
Gerade, weil das Thema Sterbehilfe ein sehr sensibles Thema ist, sollte man grundlegende begriffliche Unterscheidungen vornehmen. Denn das Wort „Sterbehilfe“ kann sowohl im Sinne von Sterbebegleitung (bsp. in einem Hospiz) gemeint sein als auch im Sinne von aktiver Hilfe zum Sterben leisten. Erlaubt ist die Unterstützung Sterbender durch Zuwendung, Pflege und die Verabreichung notwendiger Medikamente. Aktive Sterbehilfe, die das Töten eines Menschen einschließt, ist in Deutschland grundsätzlich verboten. In welchem Rahmen Sterbehilfe geleistet werden darf, ist sehr umstritten. Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. Juni 2010 (2StR 454/09), das sich mit Sterbehilfe beschäftigt und das für einigen Zündstoff in der Diskussion um Sterbehilfe sorgte. Denn hier wurde entschieden, dass der Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens nicht strafbar ist.
Unterschiede der Sterbehilfe
Geht es um das Thema „Hilfe zum Sterben“, dann wird oftmals heiß diskutiert, allerdings geht es häufig nicht nur um verschiedene Ansichten zum Thema, sondern auch um verschiedene Formen. Um das Thema sachlich behandeln zu können, sollte man zunächst einmal die verschiedenen Formen der Sterbehilfe genauer betrachten. So gibt es zum einen die passive Sterbehilfe, die den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen einschließt. Zum anderen die indirekte Sterbehilfe, die eine schmerzlindernde Behandlung erlaubt, aber dabei ein Lebensverkürzungsrisiko, nicht intendiert, in Kauf nimmt. Die Hilfeleistung zur Selbsttötung oder Beihilfe zur Selbsttötung ist wieder ein anderer Bereich der Sterbehilfe. Hierbei geht es zum Beispiel um die Beschaffung eines tödlichen Medikamentes. Unter dem Begriff aktive Sterbehilfe wird in der Regel die Herbeiführung und die aktive Beschleunigung des Todes zusammengefasst, bei der der Tod nicht nur in Kauf genommen, sondern letzten Endes beabsichtigt ist.
Eine Wertung an dieser Stelle erfolgt weder moralisch noch juristisch. Geht es allerdings um das Thema Sterbehilfe, wie es die meisten Menschen wohl verstehen, ist meist die aktive Sterbehilfe gemeint. Hier können nur Juristen und Ärzte Auskunft geben, wann die Beihilfe zur Selbsttötung straflos ist und wann eine Straftat vorliegt.


Der Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen kann so groß und dunkel sein, dass man allein keinen Weg mehr aus der Trauer hinaus zurück ins Leben findet. Verwandte und Freunde müssen hilflos zusehen, wie sich ein Mensch in ihrer Mitte in sich selbst zurückzieht und dabei völlig in einer unermesslichen großen Trauer versinkt. Auch wenn Menschen erfahren, dass sie unheilbar krank sind und in naher Zukunft sterben müssen, ist die Familie oft machtlos und kann den Sterbenden nicht stützen. In solchen Fällen kann eine professionelle Sterbe- und Trauerbegleitung helfen.