Organentnahme und Ethik

Die technischen Fortschritte in der Medizin ermöglichen es heute in immer mehr Fällen, erfolgreich ein Organ oder Gewebe zu verpflanzen, damit ein erkrankter Mensch seine Gesundheit wieder gewinnen kann und ein realistische Überlebenschance bekommt. Je mehr allerdings technisch und medizinisch machbar ist, desto mehr stellen sich natürlich auch ethische Fragen zum Thema Organentnahme.
Die Stellung der Religionen zur Organentnahme
Das Judentum, der Islam und das Christentum befürworten mittlerweile überwiegend die Organspende, da die tätige Nächstenliebe und das Retten von Menschenleben über den Forderungen nach einem unversehrten Leichnam und dessen respektvoller Behandlung stehen. Die Frage der Ethik wird also eindeutig zugunsten der Organentnahme getroffen.
Andere Religionen wie der Hinduismus und der Buddhismus überlassen die Beantwortung der Frage nach der Ethik einer Organspende dem einzelnen Menschen. Da aber in beiden Religionen das Mitgefühl mit anderen Menschen einen hohen Stellenwert hat, ist die allgemeine Tendenz eher positiv.
Nur die zwei nationalen Religionen Japans und Chinas, der Schintoismus und der Konfuzianismus, entscheiden sich gegen die Organspende, da in beiden Religionen die Reinheit und die Unversehrtheit des Körpers an oberster Stelle stehen. Daher ist aus diesen ethischen und religiösen Gründen die Bereitschaft zur Organspende in beiden Regionen eher gering.
Organentnahme und Ethik in der gesellschaftlichen Diskussion
Die Befürworter der Organspende kritisieren an deren Gegnern, dass es ethisch nicht vertretbar sei, aus diffusen Befürchtungen heraus lebensrettende Maßnahmen zu verhindern. Sie fordern daher sowohl eine bessere Information der breiten Bevölkerung als auch eine Änderung der gesetzlichen Regelung. Diese sieht in Deutschland bisher vor, dass ein Mensch (oder seine Angehörigen) einer Organentnahme explizit zustimmen müssen. Andere Länder haben die sogenannte Widerspruchsregel, das bedeutet, dass jeder Bürger automatisch Organspender ist, wenn er nicht widerspricht.
Die Gegner der Organentnahme führen das Argument an, dass die Widerspruchsregel mit der Freiwilligkeit der Organspende nicht vereinbar und daher aus ethischen Gründen abzulehnen sei. Auch sei der Hirntod kein zuverlässiges Kriterium dafür, dass in einem Menschen wirklich alles Empfinden abgestorben sei. Daher könne man aus ethischen Gründen das Risiko, dass ein Patient die Entnahme doch mit bekommt, nicht eingehen.
Ein weiterer Aspekt, der ethische Bedenken auslöst, ist die Praxis, die Angehörigen eines Patienten, bei dem gerade der Hirntod fest gestellt wurde, nach der Erlaubnis zur Organentnahme zu fragen. In dieser Situation sei das für viele Menschen extrem traumatisierend und müsse daher unterlassen werden.
