Organspendeausweis
Es gibt sehr viele Menschen, die so schwer erkrankt sind, dass sie ohne ein transplantiertes Organ nicht sehr lange überleben könnten oder ihr Leben lang auf die Unterstützung medizinischer Geräte angewiesen sind, die ihre Mobilität und Lebensqualität stark beeinträchtigen können. Daher entschließen sich immer mehr Menschen, einen Organspendeausweis bei sich zu tragen, damit ihnen im Falle einer tödlichen Erkrankung oder Verletzung Organe entnommen werden können, die das Leben anderer Menschen retten können.
Mögliche Verfügungen im Organspendeausweis
Der deutsche Organspendeausweis wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung heraus gegeben und ermöglicht verschiedee Verfügungen, wie nach dem Tod mit Organen und Gewebe zu verfahren ist.
Zum einen gibt es die umfassende Erlaubnis, dass nach der Feststellung des Todes verwertbare Organe und Gewebe in vollem Umfang entnommen werden dürfen. Des Weiteren kann man bestimmen, welche Organe oder Gewebe davon ausgenommen werden sollten, also nicht entnommen werden dürfen. Noch weiter einschränken kann man die Wahl, indem man ganz spezifisch nur bestimmte Organe beziehungsweise Gewebe zur Verfügung stellt. Die letzte Option legt die Entscheidung über eine Entnahme von Gewebe oder Organen in die Hand einer anderen Person, die auf dem Organspendeausweis aufgeführt ist.
Rechtliche Bedeutung des Organspendeausweises
Der Organspendeausweis ist kein amtliches Formular, sondern erleichtert durch seine Form und seinen Aufbau nur die klare Darlegung des Willens des Organspenders. Dieser Wille könnte auch formlos auf einem Blatt Papier festgehalten werden; er wäre dann genau so verbindlich. Den Organspendeausweis sollte man dann möglichst immer bei sich tragen, damit im Ernstfall die rechtliche Lage schnell geklärt werden kann.
Wenn man sich für eine Organspende entschieden hat und dazu den Organspendeausweis ausgefüllt hat, so ist diese Entscheidung auch für die Angehörigen verbindlich. Selbst wenn diese also einer Organspende nicht zustimmen würden, so dokumentiert der Organspendeausweis des Verstorbenen einen anderen Willen, der auch nach seinem Tod noch berücksichtigt werden muss.
Der Organspendeausweis muss nicht registriert werden, so dass der Inhaber seinen Willen ohne jegliche Probleme auch wieder ändern kann. Man erhält den Organspendeausweis kostenlos in vielen gesundheitlichen Anlaufstellen wie Arztpraxen, Krankenhäusern oder Apotheken, oder man lädt sich ein Formular aus dem Internet herunter, welches man dann ausfüllt und ausdruckt.