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Vorsorge im Alter

Das Thema Vorsorge kann in den unterschiedlichsten Lebensbereichen relevant sein und beschreibt stets Maßnahmen, die auf die künftige Entwicklung ausgerichtet sind und hier für Sicherheit sorgen sollen. Niemand kann in die Zukunft sehen und wissen, was geschehen wird, was unweigerlich mit einer gewissen Unsicherheit einhergeht, die allerdings Teil des Lebens ist. Daran kann man zwar nichts ändern, doch indem man gewisse Vorkehrungen trifft, kann man dem Ganzen gewissermaßen vorweggreifen. Eine adäquate Vorsorge kann das Schicksal zwar in keiner Weise aufhalten, aber immerhin dafür Sorge tragen, dass selbst im Ernstfall klare Verhältnisse bestehen. So sollte man beispielsweise daran denken, dass man einen Unfall haben oder schwer erkranken kann und dadurch vielleicht nicht mehr in der Lage ist, eigenständig zu entscheiden. Auch der eigene Tod sollte berücksichtigt werden. Vorsorge in rechtlicher Hinsicht ist somit die Basis dafür, für alle Eventualitäten gewappnet zu sein.

Beileid.de widmet sich dem ernsten Thema der Vorsorge und greift dieses auf, während viele Menschen am liebsten darüber hinwegsehen und aufgrund von Ängsten gar nicht daran denken wollen, was passieren könnte. Dass eine schwere Krankheit oder der eigene Tod Dinge sind, die man gerne verdrängt, um das Leben weiter genießen zu können, ist durchaus nachvollziehbar, aber in keiner Weise sinnvoll. Niemand kann das Schicksal aufhalten. Es geht bei einer adäquaten Vorsorge also einzig und allein darum, Vorkehrungen zu treffen, damit kein vollkommenes Chaos entsteht und trotz der Ausnahmesituation alles in mehr oder weniger geregelten Bahnen verlaufen kann.

Darum ist Vorsorge so wichtig

Dinge zu verdrängen und/oder zu tabuisieren, ist ein mehr oder weniger natürlicher Mechanismus, aber nie sinnvoll. Tritt der befürchtete Fall ein, ohne dass man adäquat vorgesorgt hat, bedeutet dies vielfach ein heilloses Chaos und vollkommene Unsicherheit. In der Regel müssen dann die nächsten Angehörigen die anstehenden Entscheidungen treffen und können mitunter nur mutmaßen, was im Sinne des Verstorbenen ist. Dies gilt nicht nur für den Sterbefall, sondern auch im Krankheitsfall. Ist der Betroffene nicht in der Lage, seinen Willen zu äußern, müssen die Angehörigen beispielsweise über medizinische Eingriffe entscheiden. Ist dahingegen ein gesetzlicher Betreuer erforderlich, liegen ohne entsprechende Vorsorge keine Vorgaben seitens des Betroffenen vor. Hätte dieser vorgesorgt, wäre das Gericht üblicherweise den Wünschen des Betroffenen gefolgt.

Wer frühzeitig vorsorgt, muss sich zwar mitunter mit so manchen Schreckensszenarien auseinandersetzen, kann aber die eigenen Wünsche und Vorstellungen verbindlich definieren und muss sich somit nicht dem Schicksal vollkommen ausliefern. Mit der richtigen Vorsorge verschafft man sich somit größtmögliche Sicherheit und weiß, was im Falle eines Falles geschieht. Darüber hinaus ist auch anzumerken, dass die nächsten Angehörigen in Ermangelung einer adäquaten Vorsorge in die Pflicht genommen werden. Für jemand anderes entscheiden zu müssen und nicht genau zu wissen, was die betreffende Person gewollt hätte, übt auf die Angehörigen einen enormen Druck aus und belastet sie oftmals schwer. Der Familie zuliebe sollte man folglich an eine angemessene Vorsorge denken und nicht einfach die Augen verschließen.

So kann man fürs Alter, für den Krankheitsfall und auch für den eigenen Tod vorsorgen

Dass eine angemessene Vorsorge sehr wichtig und für alle Beteiligten von Vorteil ist, liegt auf der Hand und lässt sich nicht leugnen. Das Wie bereitet vielen Menschen allerdings Kopfzerbrechen, schließlich sind sie juristische Laien und befassen sich zudem mit teils sehr emotionalen Themen. Zunächst ist es hier wichtig zu wissen, welche Formen der Vorsorge infrage kommen. Daher gibt es nachfolgend eine kurze Übersicht:

Vorsorgevollmacht

Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht legt der Betroffene fest, wer in welchem Umfang für ihn handeln darf, sofern er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Dabei kann es um die unterschiedlichsten Bereiche gehen, so dass eine Vorsorgevollmacht viel Flexibilität bietet.

Betreuungsverfügung

Kommt es dazu, dass das Gericht eine Betreuung anordnet, kann die vorab errichtete Betreuungsverfügung greifen. Aus dieser geht hervor, welche Person die gesetzliche Betreuung ausüben soll, falls eine Betreuungsbedürftigkeit eintritt.

Patientenverfügung

Medizinische Behandlungen und Eingriffe erfordern grundsätzlich die Zustimmung des Patienten. Mitunter ist dieser aber aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes gar nicht mehr dazu in der Lage, sich zu äußern und verbindliche Entscheidungen zu treffen. Wer eine solche Situation fürchtet, kann mit einer Patientenverfügung vorsorgen und so im Vorfeld festlegen, welche medizinischen Behandlungen durchgeführt werden sollen. Für den Fall einer Einwilligungsunfähigkeit kann eine solche vorweggenommene Willensbekundung sehr sinnvoll sein.

Bestattungsvorsorge

Die Organisation und Planung der Beisetzung eines geliebten Menschen ist für die Hinterbliebenen eine enorme Herausforderung. Sie befinden sich in einer emotionalen Ausnahmesituation und haben mitunter nie mit dem Verstorbenen darüber gesprochen, wie er sich seine Beerdigung vorstellt. Um die Angehörigen zu entlasten und ihnen die Organisation der Beisetzung abzunehmen, kann man zu Lebzeiten vorsorgen. Dabei handelt es sich dann um eine Bestattungsvorsorge, durch die man zu Lebzeiten festlegt, wie die Beerdigung ablaufen soll. Zu diesem Zweck kann eine Bestattungsverfügung errichtet werden. Zur finanziellen Absicherung der Beerdigungskosten bietet sich dahingegen beispielsweise eine Sterbegeldversicherung an.

Nachlassvorsorge

All diejenigen, die verantwortungsvoll in die Zukunft schauen und für alle Eventualitäten vorsorgen möchten, müssen auch daran denken, dass sie nach ihrem Tod einen Nachlass zurücklassen. Dabei handelt es sich um das Eigentum und die Vermögenswerte des Verstorbenen, die ohne entsprechende Vorsorge im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge unter den nächsten Angehörigen aufgeteilt werden. Innerhalb einer Erbengemeinschaft kann allerdings leicht Streit entstehen, weshalb eine lebzeitige Nachlassvorsorge mit klaren Ansagen dringend anzuraten ist. Durch ein Testament kann man sein Hab und Gut gezielt vererben und zudem verhindern, dass die Erben vollkommen ratlos sind und so in Konflikte miteinander geraten.

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