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Leichenschau

Leichenschau

Wenn ein Mensch verstirbt, so ist es die Aufgabe eines Arztes, durch eine Leichenschau offiziell den Tod fest zu stellen und die Todesursache zu klären. Auf Basis dieser Begutachtung kommt der Arzt zu einem Ergebnis, welches unter Umständen weitere Maßnahmen erfordert. Viele Menschen sind ängstlich, wenn ein Verstorbener zu lange im Trauerhaus verweilt, sie fürchten das fälschlicherweise berüchtigte Leichengift. Deshalb werden auch heimische Aufbahrungen immer seltener.

Die äußere Leichenschau

Die äußere Leichenschau soll möglichst am Auffindungsort der Leiche vorgenommen werden. Für eine gründliche Leichenschau sollte die Leiche dann vollständig entkleidet werden. Der Arzt untersucht den verstorbenen Menschen dann auf sichere Todeszeichen, wie zum Beispiel Totenstarre, Totenflecke oder bei einer älteren Leiche Fäulnisprozesse. Auch die Untersuchung auf so genannte „mit dem Leben nicht vereinbare Verletzungen“ wie eine tödliche Verletzung im Brustbereich ist als sicheres Anzeichen des Todes zu werten.

Durch diese Untersuchung versucht der Arzt auch, die Todesart festzustellen. Dabei wird unterschieden nach der Todesart natürlich, nicht natürlich und ungeklärt. Wird auf nicht natürlich oder ungeklärt entschieden, wird diese Information an die entsprechenden behördlichen Stellen weiter geleitet, welche dann weitere Maßnahmen veranlassen.

Bei einem Todesfall rufen die Angehörigen in den meisten Fällen den behandelnden Hausarzt, um die Leichenschau vorzunehmen. Da dieser Arzt den Gesundheitszustand des verstorbenen Menschen recht gut kannte, wird dadurch die Klärung der Todesursache oft vereinfacht. Zweifelsfrei kann eine Todesursache jedoch nur durch eine innere Leichenschau geklärt werden.

Eine zweite Leichenschau muss vorgenommen werden, wenn eine Einäscherung beabsichtigt ist. Diese auch Kremationsleichenschau genannte Leichenschau wird dann von einem offiziell beauftragten Arzt vorgenommen und ist die Voraussetzung für die Genehmigung zur Feuerbestattung.

Die innere Leichenschau

Eine innere Leichenschau, auch Obduktion genannt, muss in jedem Fall erfolgen, wenn die Todesart als nicht natürlich oder ungeklärt eingestuft wurde. In solch einem Fall liegt der Verdacht eines gewaltsamen Todes vor, der als kriminelles Delikt untersucht werden muss.

Bei der inneren Leichenschau wird im ersten Schritt noch einmal eine genaue äußere Untersuchung der Leiche vorgenommen und akribisch dokumentiert. In einem weiteren Schritt wird dann die Leiche geöffnet, die inneren Organe werden entnommen und untersucht, alle verdächtigen oder nicht normalen Befunde werden ebenfalls dokumentiert und weiter untersucht.

Der Mediziner, der diese Untersuchung vornimmt, versucht dabei, die genaue Todesursache zu ermitteln. Diese Todesursache gibt den polizeilichen Ermittlungskräften Hinweise, die für die Untersuchung eines nicht natürlichen Todesfalles nützlich und wichtig sind.

Kritische Stimmen zur Leichenschau in Deutschland

Immer wieder merken kritische Stimmen an, dass die Leichenschau in Deutschland nicht professionell genug durchgeführt werde. Die begutachtenden Ärzte hätten oft keine ausreichende Ausbildung für eine kompetente Durchführung der Leichenschau, oft entkleideten sie die Leichen nicht, sondern gäben sich mit einer oberflächlichen Betrachtung zufrieden. Das führe dazu, dass in einer nicht unbeträchtlichen Anzahl von Fällen eine nicht natürliche Todesart fälschlicherweise als natürliche Todesart bescheinigt würde.

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