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Generalvollmacht umfasst alle Bereiche des Lebens

GeneralvollmachtJeder kann schnell in die Lage kommen, dass er wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Gesundheitliche Probleme und das Alter sind die häufigsten Gründe, warum man einen Bevollmächtigten sucht, der im Sinne des Vollmachtgebers entscheiden kann. Die Generalvollmacht ist hierbei eine beliebte Form der Vollmacht, da damit alle Bereiche des Lebens abgedeckt sind. Sowohl private wie auch geschäftliche Entscheidungen können damit auf eine andere Person übertragen werden.  Eine Generalvollmacht ermächtigt also eine Person, sämtliche Entscheidungen für eine andere Person zu treffen. Wer jemandem eine Generalvollmacht erteilt, muss sich sicher sein können, dass der Bevollmächtigte immer im eigenen Sinne entscheidet. Die eigenen Bankgeschäfte, Grundstückskäufe und -verkäufe, Verhandlungen mit Geschäftspartnern und die Verantwortung für sämtliche rechtliche Stellvertretungen kann man mit einer Generalvollmacht einer anderen Person erteilen.

Der Inhalt einer Generalvollmacht

Damit eine Vollmacht vor dem Gesetzgeber anerkannt werden kann, muss sie bestimmte Punkte enthalten. Zuerst muss natürlich der Vollmachtgeber mit Namen und persönlichen Daten aufgeführt werden und auch die persönlichen Daten des Bevollmächtigten müssen vollständig angegeben werden. Da bei einer Generalvollmacht keine Bereiche ausgenommen werden, reicht eine Formulierung wie: „ ..bevollmächtige ich Herrn/Frau mich in allen vermögensrechtlichen und nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten.“ Zusätzlich kann man dem Generalbevollmächtigten noch die Erlaubnis zur Ausstellung von Untervollmachten zu erteilen. Auch ob die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll, muss festhalten werden. Damit eine Generalvollmacht auch uneingeschränkt für Grundstücke und deren Erwerb oder Verkauf gilt, muss das Schreiben notariell beglaubigt werden. Dabei kann man auch einzelne Grundstücksgeschäfte ausschließen oder nur für bestimmte Transaktionen eine Generalvollmacht in Bezug auf Grundstücksgeschäfte erteilen.

Vorbeugung vor Missbrauch einer Generalvollmacht

Auch wenn man sich sicher ist, dass der Bevollmächtigte keinerlei Entscheidungen trifft, die nicht im eigenen Sinne sind, sollte man die ausgefüllte Generalvollmacht nicht sofort nach der Unterzeichnung aushändigen. Normalerweise ist man selbst bei bester Gesundheit, wenn man eine solche Vollmacht ausstellt und möchte damit vorsorgen für den schlimmsten Fall. Händigt man nun die Generalvollmacht an den Bevollmächtigten aus, so kann dieser sofort Entscheidungen treffen. Wenn keine Grundstücksgeschäfte vom Bevollmächtigten getätigt werden sollen, kann man die Generalvollmacht Vorlage Zuhause geschrieben und aufbewahren und es reicht aus, wenn der Bevollmächtigte drüber informiert wird, wo er sie finden kann, falls es notwendig ist. Sollen auch Grundstücksgeschäfte für den Vollmachtgeber getätigt werden, muss die Generalvollmacht ohnehin von einem Notar beglaubigt werden und dieser kann auch für die sichere Verwahrung der Vollmacht Sorge tragen. Er übergibt die Vollmacht nur auf Vorlage eines ärztlichen Attests an den Bevollmächtigten.

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