Friedhofsvorschriften sind notwendig

Magazin1. Dezember 2010
FriedhofsvorschriftenWie in jeder Gemeinschaft Regeln aufgestellt werden müssen, so braucht auch die letzte Ruhestätte eines Menschen bestimmte Vorgaben, die für alle gelten. In Deutschland gibt es keinen flächendeckenden Friedhofsvorschriften und jedes Bundesland erlässt eine eigene  Friedhofsatzung, die von den Gemeinden ergänzt werden kann. Im Allgemeinen ähneln sich die Friedhofsatzungen sehr und nur Vorschriften, die an örtliche Bedingungen angepasst werden müssen,  weichen von der Norm ab. Grundsätzlich unterscheidet man in Deutschland zwischen Reihengrabstätten, Wahlgrabstätten, Grabstätten unter grünem Rasen und Urnengrabstätten. Reihengrabstätten werden beispielsweise erst nach dem Tod freigeben und nur für die Dauer der Ruhezeit abgegeben. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist hier meist nicht möglich. Eine Wahlgrabstätte kann man sich zu Lebzeiten aussuchen und für meist 30 Jahre das Nutzungsrecht beantragen, das sich nach Ablauf auch verlängern lässt. Familiengräber sind meist Doppel oder Mehrfachgrabstellen und werden als Wahlgrabstätten bezeichnet. Viele Formulierungen in einer Friedhofssatzung sind sehr allgemein gehalten und vor allem bei der Gestaltung einer Grabstätte ist meist alles erlaubt, was die Würde des Friedhofs nicht beeinträchtigt.

Was regeln die einzelnen Friedhofsvorschriften zusätzlich?

Die Friedhofssatzung kann  unter anderem regeln, wie die Grabbepflanzung aussehen darf und welche Maßnahmen der Friedhofsbetreiber bei der Vernachlässigung einer Grabstätte einleiten darf. Beispielsweise wird in einer Friedhofssatzung festgehalten, welche Maßnahmen der Friedhofsbetreiber ergreifen darf, wenn die Standsicherheit einer Grabstätte stark gefährdet ist. Regelungen, die die genaue Größe eines Grabmals betreffen oder Gestaltungsvorschriften für Grabsteine werden ebenfalls meist von den betreffenden Gemeinden selbst verfasst und auch die Ruhezeiten der Grabstätten können leicht voneinander abweichen. Was im Falle einer notwendigen Umbettung erlaubt ist, kann man ebenfalls in den Friedhofsvorschriften nachlesen. Die Anzahl von Urnen, die in einem Grab bestattet werden dürfen, wird meist auch in der Friedhofssatzung festgehalten. Auf manchen Friedhöfen ist das Radfahren untersagt und auch das Führen von Hunden kann in der Friedhofssatzung geregelt werden. Im Schnitt wird werden die Friedhofsvorschriften alle 60 Jahre neu überarbeitet und an eventuell eingetretene Veränderungen der Lebensweise angepasst.

Wo kann man die Friedhofsvorschriften nachlesen?

Normalerweise wird ein Friedhof von einer Kommune oder eine Glaubensgemeinschaft getragen. Auch Stiftungen und Vereine betreiben Friedhöfe. Einen Auszug der Friedhofssatzung, der vor allem die Vorschriften für Besucher regelt, hängt meist an einem Schaukasten vor dem Gelände aus. Die ganze Satzung eines Friedhofs kann man direkt beim Träger einsehen. Viele Gemeinden verfügen über eine eigene Internetpräsenz, auf der auch alle Satzungen und gemeindeinterne Regelungen als PDF- Datei enthalten sind. Sie können jederzeit eingesehen oder heruntergeladen werden.

Schlagworte: Friedhofsvorschriften

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